Wer 2025 nach der Wehrpflicht in Deutschland gesucht hat, sucht eigentlich nach einer einfachen Antwort: Muss ich zur Bundeswehr, und wenn ja, wann? Die kurze Antwort lautet: Der Dienst ist freiwillig, die Erfassung nicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, und damit kommen auf Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 zwei konkrete Pflichten zu.
Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wer Post von der Bundeswehr bekommt, was im Fragebogen steht, wann die Musterung verpflichtend wird und was der freiwillige Wehrdienst an Dauer, Geld und Perspektiven bietet. Ebenso geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen aus dem freiwilligen Modell doch eine Pflicht werden könnte.
Was seit dem 1. Januar 2026 gilt

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2026. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt, nachdem sich die Koalition auf ein Modell geeinigt hatte, das zunächst konsequent auf Freiwilligkeit setzt. Eine automatische Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht im Frieden findet damit nicht statt.
Die Bundeswehr stellt ausdrücklich klar: Es handelt sich nicht um die Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht, wie sie in Deutschland bis 2011 galt. Wer nicht zur Bundeswehr will, muss auch nicht dienen. Verpflichtend sind aber die Elemente der Wehrerfassung, und genau hier liegt der Unterschied zur Rechtslage der vergangenen Jahre.
Für Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 heißt das konkret: erst der Fragebogen, später die Musterung. Der Dienst selbst bleibt nach der aktuellen Regelung freiwillig. Aus der Erfassung folgt keine Einberufung.
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| 1. Januar 2026 | Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz gilt. Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen. Für Männer ist die Antwort Pflicht. |
| ab 2026 laufend | Assessment und Auswahl für Interessierte, Dienstantritt im freiwilligen Wehrdienst möglich |
| 1. Juli 2027 | Beginn der verpflichtenden Musterung für Männer ab Geburtsjahrgang 2008 |
| bis Mitte 2027 | Aufbau von bundesweit 24 Musterungszentren |
| bis 2035 | Zielgröße von 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten |
Wichtig für die Einordnung: Auf Basis der Fragebögen und der Musterungsergebnisse kann die Bundeswehr im Verteidigungsfall auf einen Pool potenzieller Rekrutinnen und Rekruten zurückgreifen. Die Wehrerfassung schafft also vor allem eine Datengrundlage, keine sofortige Verpflichtung.
Wer den Fragebogen erhält und was darin steht
Pro Jahr vollenden nach Angaben der Bundeswehr rund 650.000 deutsche Männer und Frauen ihr 18. Lebensjahr. Für die Streitkräfte stellt sich damit eine schlichte Frage: Wer davon ist geeignet, und wer möchte überhaupt dienen? Der Fragebogen ist das Instrument, um das herauszufinden.
Alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem Geburtsjahrgang 2008 erhalten nach ihrem 18. Geburtstag einen Online-Fragebogen zur Wehrerfassung. Versendet wird ein Brief mit einem QR-Code, der zur Onlinebefragung führt. Der Versand orientiert sich am Geburtsdatum, nicht an einem festen Stichtag im Jahr.
Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen
Alle Männer sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Für Frauen und Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung freigestellt, weil sie nach dem Grundgesetz nicht der Wehrpflicht unterliegen. Diese Asymmetrie zieht sich durch das gesamte Verfahren: Fragebogen, Musterung und Wehrdienst sind für Frauen freiwillig.
Nach Darstellung der Jugendstrategie der Bundesregierung muss mit Bußgeldern rechnen, wer den Fragebogen absichtlich ignoriert. Wegwerfen oder nicht reagieren ist für die betroffenen Männer also keine Option mehr. Wer unsicher ist, füllt den Bogen aus und kreuzt an, dass er kein Interesse an einem Dienst hat.
Welche Angaben abgefragt werden
Inhaltlich geht es im Fragebogen vor allem um zwei Dinge: das Interesse am Wehrdienst und die grundsätzliche, vor allem gesundheitliche Eignung. Erfasst werden persönliche Daten, die Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und sonstige Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung.
Ein Punkt sorgt regelmäßig für Missverständnisse: Das Ausfüllen des Fragebogens führt nicht automatisch zu einer Einberufung zum Wehrdienst. Wer Interesse angibt, öffnet sich eine Tür. Wer kein Interesse angibt, hat seine Pflicht mit der wahrheitsgemäßen Antwort erfüllt.
Nach dem Fragebogen: Assessment im Karrierecenter
Personen, die nach ihren Angaben im Fragebogen für den Dienst geeignet erscheinen, können zu einem Assessment in einem Karrierecenter der Bundeswehr eingeladen werden. Dort wird die Eignung genauer festgestellt, als es über einen Onlinebogen möglich wäre.
Geprüft werden Eignung, Tauglichkeit und Verfügbarkeit sowie die Frage, welcher Einsatzbereich im Verhältnis zum Bedarf der Streitkräfte sinnvoll ist. Es geht also nicht nur darum, ob jemand kann, sondern auch, wo dieser Mensch am besten passt.
Wer die Tests besteht, kann Wünsche äußern: wohnortnah dienen, im Sanitätsdienst, in technischen Bereichen oder in der kämpfenden Truppe. Die Bundeswehr versucht, diese Wünsche zu berücksichtigen. Auch hier gilt: Die Teilnahme am Assessment verpflichtet nach der aktuellen Regelung nicht automatisch zum Wehrdienst.
Die Musterung: ab wann, für wen und wie sie abläuft

Ab dem 1. Juli 2027 werden Männer verpflichtend gemustert, die am oder nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Das ist der zweite verpflichtende Baustein der Wehrerfassung und der Punkt, an dem die neue Regelung für viele spürbar wird.
Die Umsetzung erfolgt nicht auf einen Schlag. Die verpflichtende Musterung wird schrittweise entsprechend dem Aufbau der Musterungskapazitäten auf den gesamten betroffenen Jahrgang ausgeweitet. Wer 2008 geboren ist, kann seinen Termin also früher oder später erhalten, je nachdem, wie schnell die Kapazitäten in der Region wachsen.
Ältere Jahrgänge sollen nur im Spannungsfall oder im Verteidigungsfall gemustert werden. Der Spannungsfall ist eine Ausnahmelage, die der Bundestag feststellen muss; er liegt zwischen Frieden und Verteidigungsfall und dient der Mobilmachung des Staates. Im Normalbetrieb betrifft die Musterungspflicht damit ausschließlich den Jahrgang 2008 und die folgenden Jahrgänge.
Frauen sind nicht zur Musterung verpflichtet. Sie können aber freiwillig am Musterungsverfahren und anschließend am Wehrdienst teilnehmen.
Was bei der Musterung geprüft wird
Die Musterung stellt die körperliche und geistige Wehrdiensttauglichkeit fest. Untersucht wird die körperliche, psychische und intellektuelle Eignung für den Dienst bei der Bundeswehr. Für sich genommen ist sie noch keine Verpflichtung zum Dienst, sondern dient der Erfassung.
Zum Termin gehören eine medizinische Untersuchung, ein Eignungs- und ein Persönlichkeitstest sowie ein Gespräch. Der Tagesspiegel beschreibt die Musterung als eintägiges Verfahren und berichtet, dass die Bundeswehr für eine bessere Atmosphäre als früher Expertise beim NATO-Partner Schweden eingeholt hat, dessen Modell von Musterung und Wehrdienst seit 2017 gilt. Rechtlich hat Schweden eine Wehrpflicht, tatsächlich konzentriert sich die Auswahl dort aber auf motivierte und besonders geeignete Bürgerinnen und Bürger.
Musterungszentren und Kapazitäten
Nach der Aussetzung der Wehrpflicht wurden die Musterungsstrukturen weitgehend abgebaut. Sie werden nun wieder aufgebaut und sollen flächendeckend verfügbar sein. Das Verteidigungsministerium plant bis Mitte 2027 bundesweit 24 Musterungszentren der Bundeswehr, ergänzend zu den bestehenden 15 Karrierecentern.
Der NDR berichtet über die konkrete Verteilung: In Mecklenburg-Vorpommern sollen Standorte in Schwerin und Neubrandenburg entstehen, in Niedersachsen in Oldenburg und Braunschweig, weitere Zentren im Norden in Hamburg und Kiel. Pro Musterungszentrum sollen dem Ministerium zufolge rund 50 zivile Dienstposten geschaffen werden.
Warum der gesamte Jahrgang erfasst werden soll, begründet der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, mit der militärischen Planbarkeit:
Aus militärischer Sicht ist es entscheidend, dass jeweils der gesamte Jahrgang gemustert wird. Nur so wissen wir, wer zur Verfügung steht und auf wen wir im Verteidigungsfall, den wir verhindern wollen, zugreifen könnten.
Bleibt der Wehrdienst freiwillig? Die Bedarfswehrpflicht als zweite Stufe
Solange keine Bedarfswehrpflicht beschlossen ist, bleibt der Wehrdienst freiwillig. Niemand wird derzeit automatisch eingezogen. Das ist die zentrale Botschaft, die sich durch alle offiziellen Darstellungen zieht.
Das Gesetz enthält allerdings eine Reißleine. Sollte sich die sicherheitspolitische Lage verschärfen oder sollten sich nicht ausreichend Freiwillige gemäß den Zielvorgaben melden, kann auf Antrag der Bundesregierung vom Bundestag per Gesetz eine Bedarfswehrpflicht beschlossen werden. Damit soll die Lücke zwischen dem Bedarf der Bundeswehr und der tatsächlich zur Verfügung stehenden Zahl geschlossen werden.
Entscheidend ist die Hürde: Die Bedarfswehrpflicht wird nicht automatisch aktiviert, sondern erfordert einen gesonderten Beschluss des Bundestages. Nach der Darstellung im Textarchiv des Deutschen Bundestages soll die Bundesregierung die Einberufung zum Grundwehrdienst durch Rechtsverordnung anordnen können. Diese Rechtsverordnung setzt die Zustimmung des Bundestages voraus, weil die Entscheidung über die verpflichtende Heranziehung wegen ihrer Grundrechtsrelevanz einer parlamentarischen Beteiligung bedarf und nicht allein der Exekutive überlassen werden kann.
Wer im Fall einer Bedarfswehrpflicht ausgewählt würde
Selbst wenn eine Bedarfswehrpflicht in Kraft gesetzt würde, wäre nicht jeder Wehrpflichtige automatisch dabei. Zunächst greifen Ausnahmen und andere Maßnahmen. Erst wenn danach immer noch mehr Wehrpflichtige zur Verfügung stünden als benötigt, kann ein Zufallsverfahren als letztes Mittel eingesetzt werden.
Für die Betroffenen bedeutet das eine gestufte Logik: Freiwilligkeit zuerst, dann politische Entscheidung über die Rechtsverordnung, dann Auswahl nach Bedarf und Ausnahmen, und ganz am Ende gegebenenfalls das Los. Ein automatischer Weg vom Fragebogen zur Kaserne existiert nicht.
Dienstzeit und Inhalte des neuen Wehrdienstes

Der freiwillige Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Diese Zeit wird benötigt, um eine angemessene militärische Grundausbildung sicherzustellen; kürzere Modelle hätten militärisch wenig Sinn. Nach oben ist der Rahmen offen bis 23 Monate.
Als Freiwillig Wehrdienstleistender, kurz FWDL, ist ein Dienst von sechs bis elf Monaten möglich. Der NDR weist darauf hin, dass die ersten sechs Monate als Probezeit gelten. Wer länger als sechs Monate bleibt, kann sich spezialisieren und zusätzliche Qualifikationen erwerben.
Ab einer Verpflichtungsdauer von zwölf Monaten wird der Status Soldat auf Zeit eingeführt. Diese Abkürzung SaZ begegnet Interessierten in vielen Unterlagen der Bundeswehr; sie beschreibt das klassische Zeitsoldaten-Verhältnis mit festgelegter Dienstzeit, das auch für den Grundwehrdienst-Nachfolger als Anschlussoption gedacht ist.
Was in den ersten sechs Monaten ausgebildet wird
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der ersten sechs Monate auf der Ausbildung zur Wach- und Sicherungssoldatin beziehungsweise zum Wach- und Sicherungssoldaten sowie auf dem Heimatschutz. Die Wehrdienstleistenden lernen beispielsweise, wichtige Gebäude oder Geländeabschnitte zu bewachen und vor Sabotage zu schützen.
Die Ausbildung läuft in allen Teilbereichen der Bundeswehr ähnlich ab, weil das Ziel überall dasselbe ist: die erweiterte Befähigung zum Heimatschutz. Genau das ist die solide Basis für die spätere Verwendung in der Reserve. Nach Angaben aus dem Verteidigungsministerium sollen auch weitere Qualifikationen in den verschiedenen Teilstreitkräften angeboten werden; Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius nannte zusätzlich die Nutzung und Abwehr von Drohnen als Ausbildungsteil.
Vergütung und Leistungen
Die Mindestvergütung für Wehrdienstleistende beträgt 2.600 Euro brutto im Monat. Das BMVg nennt diesen Wehrsoldgrundbetrag für die niedrigsten Dienstgrade; mit steigendem Dienstgrad steigt auch die Vergütung.
Wer sich für zwölf Monate oder länger verpflichtet und den Status Soldat auf Zeit erhält, bekommt rund 2.700 Euro brutto monatlich. Der Sprung ist damit überschaubar, die längere Bindung bringt aber zusätzliche Ausbildungs- und Fördermöglichkeiten mit sich.
Zu den Leistungen kommen Sachbezüge hinzu, die im Alltag spürbar sind: Unterkunft in der Kaserne, vergünstigte Verpflegung, truppenärztliche Versorgung mit freier Heilfürsorge, also ohne eigene Krankenkassenbeiträge, sowie Uniform und Ausrüstung. Dazu kommt kostenfreies Bahnfahren in Uniform.
Zuschuss für den Führerschein
Ein Punkt, der für viele 18-Jährige praktisch relevant ist: Bei einer Verpflichtung von mindestens einem Jahr kann ein Zuschuss für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis beantragt werden. Nach Angaben des NDR beträgt dieser bis zu 3.500 Euro für die Klasse B, also den Pkw-Führerschein, und bis zu 5.000 Euro für die Klassen C oder C1 für Lkw.
Diese Regelung gilt für alle, die ihren Dienst ab Januar 2026 antreten. Wer ohnehin einen Führerschein plant, sollte den Zuschuss in die Kalkulation einbeziehen, weil er einen erheblichen Teil der Ausbildungskosten abdecken kann.
Nach dem Wehrdienst: Reserve und weitere Wege
Der Dienst endet nicht mit dem letzten Tag in der Kaserne. Jede Person, die eine militärische Ausbildung in der Bundeswehr absolviert hat und ehrenhaft aus dem Dienst ausgeschieden ist, ist automatisch Reservist oder Reservistin. Diese Grundbeorderung in die Reserve ist ein Kernelement des neuen Modells.
Die Reserve der Bundeswehr gilt als unverzichtbar für den Heimatschutz und die Verteidigung Deutschlands, sollte die Bundesrepublik oder einer ihrer Verbündeten angegriffen werden. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall steht sie für die Gesamtverteidigung zur Verfügung. Erfasst werden über die Wehrerfassung übrigens nicht nur neue Wehrdienstleistende, sondern auch bereits Gediente.
In bestimmten Abständen nehmen Reservistinnen und Reservisten an Übungen und Weiterbildungen teil. Diese Termine werden auf die aktuelle Ausbildung, Studienzeiten oder das Berufsleben abgestimmt. Für Arbeitgeber und Hochschulen ist das planbar, für die Truppe bedeutet es einen stetigen Zufluss an Erfahrung.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit werden zusätzlich durch den Berufsförderungsdienst bei der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt. Wer sich über sechs Monate hinaus verpflichtet, bekommt Weiterqualifizierungsmöglichkeiten angeboten. Der Wehrdienst kann damit auch als Zwischenschritt zwischen Schule und Ausbildung oder Studium funktionieren.
Warum der neue Wehrdienst kommt und welches Ziel bis 2035 gilt
Der Hintergrund ist die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa. Die Bundeswehr benötigt mehr Personal, insbesondere für den Heimatschutz und die Reserve. Der neue Wehrdienst dient vor allem dem Aufwuchs der Reserve, gleichzeitig soll die aktive Truppe davon profitieren.
Die Zahlen zeigen die Dimension. Bis 2035 sollen die Streitkräfte über 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten verfügen. Das ergibt eine angestrebte Gesamtgröße von 460.000 Soldatinnen und Soldaten einschließlich der Reserve, mit der Deutschland seine Verpflichtungen gegenüber der NATO erfüllen will. Das Informationsportal deutschland.de der Bundesregierung nennt für Ende 2025 rund 184.000 aktive Soldatinnen und Soldaten, was die Größe der Lücke verdeutlicht.
Der Weg dorthin ist als Aufwuchskorridor angelegt, nicht als einmaliger Sprung. Die Bundeswehr nennt für 2031 das Ziel, jährlich bis zu 31.000 Soldatinnen und Soldaten zu rekrutieren. Ob dieser Aufwuchskorridor allein über Freiwillige zu erreichen ist, entscheidet praktisch darüber, ob die Debatte über eine Bedarfswehrpflicht in den kommenden Jahren erneut aufkommt.
Frauen, Kriegsdienstverweigerung und die Lage im Verteidigungsfall
Frauen sind nach der aktuellen Rechtslage nicht wehrpflichtig. Fragebogen, Musterung und Wehrdienst sind für sie freiwillig. Wer sich als Frau für den Dienst interessiert, durchläuft dieselben Schritte wie Männer: Fragebogen ausfüllen, Assessment im Karrierecenter, Musterung, Dienstantritt. Eine Änderung dieser Regel würde eine Änderung des Grundgesetzes erfordern, weil Artikel 12a die Wehrpflicht nur für Männer vorsieht.
Die allgemeine Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt, aber weiterhin im Grundgesetz verankert. Genau deshalb war für den neuen Wehrdienst keine Verfassungsänderung nötig. Der Zivildienst, der bis dahin als Ersatzdienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer diente, endete mit der Aussetzung; ein neuer Ersatzdienst dieser Art ist in den Regelungen des neuen Wehrdienstes nicht vorgesehen.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt
Das Grundrecht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, bleibt bestehen. Artikel 4 des Grundgesetzes formuliert es unmissverständlich: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann jederzeit beim örtlichen Karrierecenter der Bundeswehr gestellt werden. Der Tagesspiegel berichtet unter Berufung auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, dass diesen Weg 2024 insgesamt 2.241 Personen gegangen sind, mehr als doppelt so viele wie 2022. Die Anerkennung gilt im Prinzip lebenslang, und auch Soldatinnen und Soldaten können den Kriegsdienst verweigern.
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Musterung: Auch wer beabsichtigt, den Wehrdienst zu verweigern, muss zur Musterung erscheinen. Die Bundesregierung beantwortet diese Frage in ihren Erläuterungen zum neuen Wehrdienst ausdrücklich mit Ja.
Was im Verteidigungsfall gilt
Unabhängig vom neuen Wehrdienst besteht die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall weiter. Nach Darstellung der Bundeszentrale für politische Bildung greift sie nur, wenn der Deutsche Bundestag den Verteidigungsfall nach Artikel 115a des Grundgesetzes festgestellt hat, also wenn die Bundesrepublik angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.
Dann können Männer zwischen 18 und 60 Jahren zum Wehrdienst eingezogen werden. Das gilt laut bpb auch für Männer, die bisher nicht zum Wehrdienst herangezogen oder ausgemustert wurden; sie können zu nichtmilitärischen Diensten wie Versorgungsleistungen und Sanitätsdiensten für die Streitkräfte oder die Zivilbevölkerung verpflichtet werden. Diese Regeln sind alt und unabhängig von der Reform. Sie sind der Grund, warum die Altersgrenze von 60 Jahren immer wieder in der Debatte auftaucht, obwohl der neue Wehrdienst sich auf 18-Jährige konzentriert.
Was jetzt konkret zu tun ist
Für Betroffene und Eltern lässt sich der Handlungsbedarf auf wenige Punkte eindampfen. Wichtig ist vor allem, die Post nicht zu ignorieren.
- Briefkasten im Blick behalten. Der Brief mit dem QR-Code kommt nach dem 18. Geburtstag. Adressänderungen sollten aktuell gehalten werden, damit die Erfassung nicht ins Leere läuft.
- Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Für Männer ab Jahrgang 2008 ist das Pflicht, auch bei fehlendem Interesse am Dienst.
- Musterungstermin wahrnehmen. Eine Einladung sollte auch dann angenommen werden, wenn kein freiwilliger Wehrdienst geplant ist oder eine Verweigerung beabsichtigt ist.
- Bei Gewissensgründen den Antrag stellen. Die Kriegsdienstverweigerung läuft über das örtliche Karrierecenter und bleibt unter dem neuen Wehrdienst möglich.
Ein weiterer Punkt betrifft längere Reisen. Der Spiegel berichtete, dass Männer bis 45 Jahre längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen müssen. Wer ein Auslandsjahr, ein Auslandssemester oder eine längere Reise plant, sollte sich daher rechtzeitig über die geltenden Meldepflichten informieren.
Bleibt die Einordnung, die am häufigsten untergeht: Erfassung und Musterung bedeuten derzeit keine automatische Einberufung zum Wehrdienst. Wer den Fragebogen ausfüllt und zur Musterung geht, hat seine Pflichten erfüllt. Alles Weitere ist eine eigene Entscheidung, solange der Bundestag keine Bedarfswehrpflicht beschließt.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss zur Wehrpflicht in Deutschland?
Der Dienst selbst bleibt nach der aktuellen Regelung freiwillig. Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen aber an der Wehrerfassung teilnehmen und ab dem 1. Juli 2027 zur verpflichtenden Musterung erscheinen. Frauen können Fragebogen, Musterung und Wehrdienst freiwillig absolvieren.
Welcher Jahrgang ist von der neuen Wehrdienstregelung betroffen?
Die verpflichtende Musterung gilt für Männer, die am oder nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Der Jahrgang wird schrittweise gemustert, sobald die notwendigen Kapazitäten vorhanden sind. Das bedeutet zunächst eine Pflicht zur Erfassung und Musterung, nicht automatisch eine Einberufung zum Dienst.
Wird die Wehrpflicht in Deutschland 2026 wieder eingeführt?
Am 1. Januar 2026 ist der neue Wehrdienst mit verpflichtenden Erfassungselementen in Kraft getreten. Der Wehrdienst selbst bleibt zunächst freiwillig; eine Bedarfswehrpflicht würde einen gesonderten Beschluss des Bundestages erfordern. Eine automatische allgemeine Einberufung gibt es aktuell nicht.
Wer wird bei einer möglichen Bedarfswehrpflicht eingezogen?
Derzeit wird niemand automatisch zum Wehrdienst eingezogen. Sollte der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen, gelten die gesetzlichen Auswahlregeln; ein Zufallsverfahren kann dabei als letztes Mittel vorgesehen werden. Wer konkret einberufen wird, hängt dann vom Bedarf und den beschlossenen Regeln ab.
Für wen gilt der neue Wehrdienst?
Alle 18-jährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten einen Fragebogen. Männer müssen ihn beantworten und ab dem Geburtsjahrgang 2008 verpflichtend an der Musterung teilnehmen. Für Frauen und Personen anderen Geschlechts bleiben Fragebogen, Musterung und Wehrdienst freiwillig.
Welche Jahrgänge müssen ab 2026 zur Musterung gehen?
Die verpflichtende Musterung beginnt nicht bereits mit dem Fragebogen im Jahr 2026, sondern ab dem 1. Juli 2027. Sie betrifft Männer des Geburtsjahrgangs 2008 und die folgenden Jahrgänge. Umgesetzt wird sie schrittweise, entsprechend dem Aufbau der Musterungszentren.
Was ändert sich 2026 bei der Bundeswehr für 18-Jährige?
Seit dem 1. Januar 2026 erhalten 18-Jährige einen Fragebogen, der Interesse, Verfügbarkeit, Qualifikationen und die grundsätzliche Eignung erfasst. Männer müssen ihn beantworten, für Frauen ist die Antwort freiwillig. Eine Einberufung zum Dienst folgt daraus zunächst nicht automatisch.
Wann beginnt die neue Wehrdienstregelung in Deutschland?
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2026. Der Fragebogen wird ab dem 18. Geburtstag verschickt; für Männer ab Jahrgang 2008 ist die Beantwortung verpflichtend. Die verpflichtende Musterung beginnt ab dem 1. Juli 2027.
Wie lange dauert der neue Wehrdienst?
Die Mindestdauer beträgt sechs Monate. Als Freiwillig Wehrdienstleistender ist ein Dienst von sechs bis elf Monaten möglich; ab zwölf Monaten beginnt der Status Soldat auf Zeit. Längere Verpflichtungen ermöglichen zusätzliche Spezialisierungen und Förderungen.
Kann ich im Kriegsfall zum Wehrdienst gezwungen werden und welches Alter gilt?
Im Verteidigungsfall können nach den geltenden Regeln Männer zwischen 18 und 60 Jahren zum Wehrdienst herangezogen werden. Das ist von der derzeit freiwilligen Ausgestaltung des neuen Wehrdienstes zu unterscheiden. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen bleibt bestehen.

Quellen
- Neuer Wehrdienst – bmvg.de
- Neuer Wehrdienst – bundeswehr.de
- Wehrdienst wird modernisiert – bundesregierung.de
- Neuer Gesetzentwurf: Pistorius definiert Kriterien für Wehrpflicht – tagesschau.de
- Wehrpflicht: Männer bis 45 müssen längere Aufenthalte im Ausland genehmigen lassen – spiegel.de
- Bundeswehr: Wehrdienst auf freiwilliger Basis, Musterung wird verpflichtend – zeit.de
6.840 Fragen in 684 Übungen und 18 Kategorien, dazu 24 Probetests mit Zeitlimit, ein Persönlichkeitstest und ein KI-Assistent. Die ersten Übungen und drei Probetests sind kostenlos.



