Seit dem 1. Januar 2026 gibt es den Neuen Wehrdienst, und mit ihm den Fragebogen zur Wehrerfassung. Wer im Jahr 2008 geboren ist und 18 Jahre alt wird, bekommt Post von der Bundeswehr. Für viele Familien stellen sich sofort drei Fragen: Muss ich antworten? Bis wann? Und heißt das jetzt, dass ich eingezogen werde?
Die kurze Antwort vorweg: Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, Frauen dürfen. Die Frist beträgt einen Monat. Und der Fragebogen ist keine Bewerbung und keine Einberufung. Dieser Artikel geht die einzelnen Punkte durch, damit Sie den Brief in Ruhe abarbeiten können.
Was ist der Bundeswehr-Fragebogen zur Wehrerfassung?

Die Wehrerfassung ist ein zentraler Bestandteil des Neuen Wehrdienstes (NWD). Sie erhebt grundlegende personenbezogene Angaben und fragt ab, ob Interesse an einem Dienst in den Streitkräften besteht. Damit will die Bundeswehr ein Lagebild über das verfügbare Potenzial und über die Bereitschaft der jungen Generation gewinnen.
Rechtliche Grundlage ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG), das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die Antwortpflicht für Männer stützt sich laut Bundeswehr auf Artikel 12a des Grundgesetzes, der eine Wehrpflicht ausschließlich für Männer vorsieht.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Verpflichtung bezieht sich nur auf die Abgabe der Angaben im Rahmen der Wehrerfassung. Sie verpflichtet nicht dazu, Wehrdienst zu leisten. Der Dienst selbst bleibt freiwillig. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens begründet nach Angaben der Bundeswehr ausdrücklich keine Verpflichtung zur Ableistung eines Wehrdienstes.
Das Verfahren ist gestuft angelegt. Erst kommt der Fragebogen, dann gegebenenfalls Information und Beratung, dann bei Interesse Musterung oder Assessment. Nichts davon passiert automatisch, nur weil ein Fragebogen abgeschickt wurde.
Wer bekommt den Fragebogen der Bundeswehr?
Angeschrieben werden deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2008. Die Adressen stammen aus den Daten der Meldeämter.
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat den Versand Mitte Januar 2026 mit rund 5.000 Briefen gestartet. Danach folgten weitere Wellen. Nach Planung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) sollen monatlich rund 54.000 Personen angeschrieben werden, insgesamt rund 650.000 Personen je Jahrgang. Von diesen sind laut Bundeswehr etwa 350.000 Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit betroffen, für die die Beantwortung verpflichtend ist. Mit Stand 29. April 2026 hatte das BMVg über 206.000 Anschreiben im Rahmen der Wehrerfassung versendet.
Frauen und Männer erhalten unterschiedliche Briefe. Beide enthalten einen QR-Code, dazu eine Broschüre mit Informationen zum Neuen Wehrdienst und rechtliche Hinweise. Ein postalischer Versand von Papierfragebögen findet nicht statt: Der Fragebogen wird ausschließlich elektronisch aufgerufen und online ausgefüllt.
Männer müssen antworten, Frauen antworten freiwillig
Männliche Deutsche, die ab dem 1. Januar 2008 das 18. Lebensjahr vollenden, sind verpflichtet, an der Wehrerfassung teilzunehmen. Sie müssen den Fragebogen ausfüllen und zurücksenden.
Für Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Sie sind eingeladen, müssen auf das Schreiben aber nicht reagieren. Die Bundeswehr begründet den Unterschied mit dem Grundgesetz: Nur Männer können zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden, Frauen können sich freiwillig melden.
Der Rücklauf zeigt diesen Unterschied deutlich. Laut BMVg haben rund 86 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen fristgerecht innerhalb von vier Wochen zurückgesendet; nach der ersten Erinnerung liegt der Gesamtrücklauf bei mehr als 90 Prozent. Bei Personen anderen Geschlechts, für die die Teilnahme freiwillig ist, liegt die Quote bei rund drei Prozent.
Dass gezielt junge Menschen direkt nach dem 18. Geburtstag angesprochen werden, begründet die Bundeswehr damit, dass sich diese Altersgruppe beruflich, persönlich und familiär oft noch nicht in einer festen Lebenssituation befindet.
Welche Frist gilt für den Bundeswehr-Fragebogen?
Sie haben einen Monat Zeit, den Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden. Die Frist beginnt, sobald das Schreiben im Briefkasten liegt. Der Gesetzgeber hat die Postlaufzeiten dabei bereits berücksichtigt.
Läuft die Frist ab, ohne dass eine Antwort eingeht, folgt zunächst ein Erinnerungsschreiben mit förmlicher, rechtssicherer Zustellung und einer neuen Fristsetzung. Erst wenn auch darauf nichts passiert, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Praktisch heißt das: Wer den Brief liegen lässt, hat noch eine zweite Chance. Wer ihn ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Am einfachsten ist es, den Fragebogen direkt nach Erhalt zu erledigen, weil der Aufwand überschaubar bleibt.
Was steht im Fragebogen der Bundeswehr?
Der Online-Fragebogen umfasst laut BMVg zwölf Fragen. Name und Anschrift sind bereits vorausgefüllt, weil diese Daten aus dem Melderegister stammen. Ergänzt wird zunächst die E-Mail-Adresse.
Danach geht es um den Bildungsweg: höchster Bildungsabschluss, eine abgeschlossene oder begonnene Berufsausbildung und bei Angabe einer Ausbildung zusätzlich das Berufsfeld, etwa Technik oder IT. Auch nach dem Führerschein und nach Sprachkenntnissen wird gefragt.
Ein weiterer Block betrifft die körperliche Verfassung. Abgefragt werden Körpergröße und Gewicht sowie die gesundheitliche Eignung. Das soll eine erste Einschätzung ermöglichen, etwa für logistische Aufgaben oder Wachschutz in Deutschland. Ergänzend gibt es eine Selbsteinschätzung des allgemeinen Fitnesslevels auf einer Skala von eins bis zehn.
Wie das Interesse am Wehrdienst abgefragt wird
Die wichtigste Frage ist die nach dem Interesse an der Bundeswehr. Sie wird über eine Skala von 0 (kein Interesse) bis 10 (sehr großes Interesse) beantwortet.
Wer einen Wert größer als null angibt, bekommt Anschlussfragen: die vorstellbare Dauer des Dienstes, wobei auch “weiß ich noch nicht” möglich ist, ein Wunschbereich wie Heer, Luftwaffe oder Marine sowie der gewünschte Zeitpunkt des Dienstantritts. Sechs Monate sind die genannte Mindestzeit für den Dienst; wer zunächst so kurz plant, kann sich später für eine längere Verpflichtung bis hin zur Offizierslaufbahn entscheiden.
Wer eine Null angibt, kreuzt damit ganz legal an, dass kein Interesse besteht. Danach passiert erst einmal nichts weiter. Diese Bereitschaftserklärung im positiven Fall ist ausdrücklich keine Bewerbung und führt nicht automatisch zu einer Verpflichtung.
Wie wird der Online-Fragebogen ausgefüllt?
Der Zugang läuft über den QR-Code im Anschreiben. Alternativ steht auf dem Brief ein 16-stelliger Zahlencode. Damit lässt sich der Fragebogen auf dem Smartphone, dem Tablet oder am PC aufrufen.
Eine Registrierung ist nicht nötig. Das BMVg gibt an, dass das Ausfüllen voraussichtlich nicht länger als 15 Minuten dauert. Nach dem Absenden gibt es eine digitale Bestätigung.
Wer vorab sehen will, was auf ihn zukommt, kann die exakten Fragen über die offizielle PDF-Version des Fragebogens einsehen. Dafür wird kein Zugangscode benötigt. Das ist besonders für Eltern nützlich, die den Fragebogen mit ihrem Kind durchgehen möchten, bevor die Antworten abgeschickt werden.
Was passiert, wenn man den Bundeswehr-Fragebogen nicht ausfüllt?
Für verpflichtete Männer gilt: Wer den Fragebogen nicht ausfüllt oder nicht zurücksendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach Angaben der Bundeswehr und des BMVg kann dafür eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Das ist die gesetzliche Obergrenze; die Behörde legt die konkrete Höhe im Einzelfall fest, das BMVg hat für die Praxis eine deutlich niedrigere Regelsanktion angekündigt.
Ebenso relevant sind Falschangaben. Vorsätzlich falsche oder unvollständige Antworten können als Verstoß behandelt und mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Verteidigungsministerium hat das an einem Beispiel erklärt: Wer 1,60 Meter Körpergröße und 200 Kilogramm angibt und bei der Musterung stellt sich etwas anderes heraus, muss mit Konsequenzen rechnen.
Kann man den Fragebogen also verweigern? Ein einfaches Nichtausfüllen ist für Männer keine Option ohne Risiko, weil genau das die Ordnungswidrigkeit auslöst. Wohl aber kann man im Fragebogen angeben, dass kein Interesse am Wehrdienst besteht. Die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung erfolgt in einem separaten Verfahren.
Was passiert nach dem Absenden?

Zunächst kommt die digitale Bestätigung. Wer Interesse bekundet hat, wird vom Bundesamt für das Personalmanagement kontaktiert und erhält Informationen zu möglichen Verwendungen, zum weiteren Ablauf und zu Beratungs- und Assessmentterminen.
Aus den positiven Rückläufern wurden laut BMVg bereits Musterungen zur Feststellung der grundsätzlichen Eignung und Assessments als weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Geeignete Personen wurden für konkrete Verwendungen eingeplant und im laufenden Jahr eingestellt. Wer sich für eine Dienstzeit von zwei Jahren oder länger interessiert, für den ist zusätzlich ein Gespräch mit der Assessmentkommission vorgesehen.
Die Musterung selbst ist seit 2026 für Männer ab Geburtsjahrgang 2008 wieder verpflichtend. Das Standardverfahren besteht aus drei Bestandteilen: ärztliche Begutachtung, Computertest und persönliches Gespräch. Meist ist es innerhalb eines Tages abgeschlossen. Am Ende steht ein Musterungsbescheid mit dem Ergebnis, also der Einstufung nach Tauglichkeitsgraden und der Feststellung, ob jemand wehrdienstfähig ist. Perspektivisch sollen laut tagesschau.de 24 Musterungszentren zur Verfügung stehen.
Ein Punkt bleibt entscheidend: Der ausgefüllte Fragebogen ist weder eine Bewerbung noch eine verbindliche Erklärung, Wehrdienst zu leisten. Er führt nicht automatisch zu Einstellung oder Einberufung.
Warum die Bundeswehr diese Daten braucht
Hintergrund der Wehrerfassung ist der geplante personelle Aufwuchs. Die Truppenstärke lag zuletzt bei etwa 184.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten. Bis 2035 ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460.000 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, davon bis zu 260.000 aktive und mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele. Dem liegen gemäß WDModG folgende Aufwuchspfade zugrunde:
| Jahr | Aktive Soldatinnen/Soldaten | Reservistinnen und Reservisten |
|---|---|---|
| 2026 | 186 000 bis 190 000 | 70 000 bis 80 000 |
| 2027 | 190 000 bis 193 000 | 80 000 bis 100 000 |
| 2028 | 193 000 bis 198 000 | 100 000 bis 120 000 |
| 2029 | 198 000 bis 205 000 | 120 000 bis 140 000 |
| 2030 | 204 000 bis 212 000 | 140 000 bis 160 000 |
| 2031 | 210 000 bis 220 000 | 160 000 bis 180 000 |
| 2032 | 218 000 bis 230 000 | 180 000 bis 200 000 |
| 2033 | 228 000 bis 242 000 | mindestens 200 000 |
| 2034 | 240 000 bis 256 000 | mindestens 200 000 |
| 2035 | 255 000 bis 270 000 | mindestens 200 000 |
Der Wehrdienst soll dabei möglichst über Freiwillige gedeckt werden. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz sieht darüber hinaus die Möglichkeit einer Bedarfswehrpflicht vor, falls die Freiwilligenzahlen nicht ausreichen. Solange die Bedarfswehrpflicht nicht aktiviert ist, bleibt es beim Prinzip: Erfassung ist Pflicht, Dienst ist freiwillig. Ein Wehrpflichtgesetz alter Prägung mit automatischer Einberufung greift derzeit nicht.
Praktische Empfehlung für den Brief im Briefkasten
Öffnen Sie den Brief sofort und notieren Sie das Datum des Eingangs. Damit steht die Monatsfrist fest.
Sehen Sie sich bei Bedarf die offizielle PDF-Version an, um die zwölf Fragen vorab zu kennen. Halten Sie dann Angaben zu Schulabschluss, Ausbildung, Führerschein, Sprachkenntnissen, Größe und Gewicht bereit und füllen Sie den Fragebogen über den QR-Code aus. Für ehrliche Angaben spricht nicht nur die Rechtslage, sondern auch, dass falsche Werte spätestens bei einer Musterung auffallen.
Wenn kein Interesse besteht, tragen Sie eine Null auf der Interessenskala ein und senden Sie ab. Damit ist die Pflicht erfüllt. Wenn Interesse besteht, lohnt es sich, Wunschbereich und mögliche Dienstdauer realistisch anzugeben, weil daraus das spätere Beratungsangebot des Karrierecenters folgt.
Häufig gestellte Fragen
Wer bekommt den Fragebogen der Bundeswehr?
Seit Januar 2026 erhalten deutsche Staatsangehörige nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Schreiben der Bundeswehr. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2008. Männer müssen den Fragebogen beantworten, für Frauen ist die Teilnahme freiwillig.
Wann bekomme ich den Bundeswehr-Fragebogen?
Die ersten Schreiben gingen ab Mitte Januar 2026 an volljährige Personen des Jahrgangs 2008 raus. Der Brief kommt per Post und enthält einen QR-Code, über den der Online-Fragebogen aufgerufen wird.
Was steht im Fragebogen der Bundeswehr?
Gefragt wird nach persönlichen Daten, Bildungsabschluss, Berufsausbildung, Berufsfeld, Führerschein und Sprachkenntnissen. Dazu kommen Körpergröße, Gewicht, gesundheitliche Eignung, eine Fitness-Selbsteinschätzung und das Interesse an einem Dienst in der Bundeswehr.
Wo finde ich den Fragebogen der Bundeswehr als PDF?
Der Zugang zum aktuellen Online-Fragebogen steht als QR-Code im Brief der Bundeswehr. Die exakten Fragen lassen sich zusätzlich über die offizielle PDF-Version vorab einsehen, auch ohne Zugangscode.
Wie lange habe ich für den Bundeswehr-Fragebogen Zeit?
Männer müssen den Fragebogen innerhalb eines Monats nach Erhalt ausfüllen und zurücksenden. Nach Ablauf der Frist kann eine Erinnerung folgen; bleibt auch die unbeantwortet, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Müssen Frauen den Bundeswehr-Fragebogen ausfüllen?
Nein. Verpflichtend ist die Beantwortung nur für Männer, Frauen können freiwillig teilnehmen. Die Antwortpflicht betrifft ohnehin nur die Abgabe der Angaben, nicht den Wehrdienst selbst.
Was passiert, wenn man den Bundeswehr-Fragebogen nicht ausfüllt?
Bei verpflichteten Männern gilt die Nichtbeantwortung als Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro verhängt werden; nach Fristablauf erfolgt zunächst eine Erinnerung.
Kann ich den Bundeswehr-Fragebogen verweigern?
Männer können die gesetzlich vorgeschriebene Antwort nicht einfach durch Nichtausfüllen umgehen, ohne eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld zu riskieren. Im Fragebogen selbst lässt sich aber angeben, dass kein Interesse am Wehrdienst besteht. Diese Angabe ist keine Bewerbung und verpflichtet zu nichts.
Ist der Fragebogen zur Wehrpflicht eine Bewerbung?
Nein. Der Fragebogen dient der Wehrerfassung sowie der Abfrage von Interesse und Eignung. Er ist keine Bewerbung und verpflichtet weder zur Bewerbung noch zur Ableistung eines Wehrdienstes.
Was passiert nach dem Absenden des Fragebogens?
Es folgt eine digitale Bestätigung. Wer Interesse bekundet, kann kontaktiert und zu einem Beratungsgespräch, einem Assessment oder einer Musterung eingeladen werden. Der Fragebogen allein führt zu keiner Verpflichtung.
Quellen
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