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Voraussetzung für Bundeswehr: Alle Anforderungen im Überblick

Voraussetzung für Bundeswehr: Staatsangehörigkeit, Alter, Schulabschluss, Tauglichkeit und Auswahlverfahren – kompakt erklärt für deine Bewerbung.

Bundeswehr-Soldaten in Uniform marschieren bei einer feierlichen militärischen Zeremonie mit Trommeln.

Wer sich für den Dienst als Soldatin oder Soldat interessiert, steht früher oder später vor derselben Frage: Erfülle ich überhaupt die Bedingungen? Die Antwort liegt in zwei Ebenen. Es gibt vier gesetzliche Voraussetzungen aus dem Soldatengesetz, die für jede militärische Laufbahn gelten. Und darüber hinaus gelten Anforderungen an Alter, Bildungsstand und Eignung, die sich je nach Laufbahn deutlich unterscheiden.

Dieser Artikel führt beide Ebenen zusammen. Du erfährst, was rechtlich zwingend ist, was von der angestrebten Laufbahn abhängt und wie die Bundeswehr all das im Auswahlverfahren tatsächlich überprüft. Am Ende weißt du, ob eine Bewerbung für dich realistisch ist und welcher nächste Schritt sinnvoll wäre.

Dein Weg zur BundeswehrMusterung, Laufbahn und Einstellungstest, ohne erfundene Zahlen erklärt.

Voraussetzungen für die Bundeswehr im Überblick

Ein Offizier informiert Rekruten im Büro über die Voraussetzungen für eine Karriere und Rekrutierung bei der Bundeswehr.
Die Grundlage bildet § 37 Absatz 1 Soldatengesetz. Diese Norm nennt vier gesetzliche Voraussetzungen für die Einstellung als Soldatin oder Soldat: die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz, das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die charakterliche, geistige und körperliche Eignung sowie das Fehlen unveränderlicher Merkmale des Erscheinungsbilds, die mit dem Soldatenberuf unvereinbar sind.

Diese vier Punkte sind nicht verhandelbar, aber sie kennen eine Ausnahme. Nach § 37 Absatz 2 SG kann das Bundesministerium der Verteidigung im Einzelfall Ausnahmen von den gesetzlichen Voraussetzungen zulassen, wenn die dafür vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

Neben dem Gesetz stehen weitere Kriterien, die nicht unmittelbar gesetzlich festgelegt sind. Dazu zählen vor allem der erforderliche Bildungsstand und die Altersvorgaben der jeweiligen Laufbahn. Genau hier entscheidet sich in der Praxis, welcher Einstieg für dich infrage kommt.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Bewerbung und Einstellung. Eine Bewerbung ist der erste Schritt und führt zunächst in ein Beratungsgespräch und ein Auswahlverfahren. Die Einstellung erfolgt erst, wenn sämtliche gesetzlichen und laufbahnspezifischen Bedingungen geprüft und erfüllt sind. Wer eine Voraussetzung nicht mitbringt, kann trotzdem am Verfahren teilnehmen, wird aber ohne die Erfüllung nicht eingestellt.

Die offizielle Bundeswehr-Übersicht nennt zusätzlich drei Grundvoraussetzungen, die unabhängig von Laufbahn und Beschäftigungsform gelten: ein Mindestalter von 17 Jahren für militärische und 16 Jahren für zivile Stellen, körperliche und geistige Eignung für den angestrebten Einsatzbereich sowie die laufbahnspezifische Tauglichkeit oder fachliche Qualifikation.

Deutsche Staatsangehörigkeit als erste Bedingung

Für den Dienst als Soldatin oder Soldat ist die deutsche Staatsbürgerschaft zwingend. Diese Vorgabe gilt für sämtliche militärischen Laufbahnen, vom Freiwilligen Wehrdienst bis zur Offizierslaufbahn. Es gibt hier keine Abstufung nach Verwendung oder Dienstgrad.

Maßgeblich ist die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz. Diese Bestimmung legt fest, wer im Rechtssinne Deutscher ist, und wird in § 37 Absatz 1 Nummer 1 Soldatengesetz ausdrücklich in Bezug genommen. Der Nachweis erfolgt über die üblichen Personaldokumente im Bewerbungsverfahren.

Eine häufige Sorge betrifft die doppelte Staatsbürgerschaft. Nach Angaben der Bundeswehr ist eine zusätzliche Staatsbürgerschaft erst einmal kein Problem und schließt eine Bewerbung nicht grundsätzlich aus. Entscheidend bleibt allein, dass die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt.

Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung

Die zweite gesetzliche Bedingung betrifft die Haltung zur Verfassung. Bewerberinnen und Bewerber müssen für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Das ist keine reine Formalie, sondern eine der vier Bedingungen des Soldatengesetzes.

Konkret erwartet die Bundeswehr, dass Bewerbende die Werte der deutschen Verfassung anerkennen und unterstützen. In den Anforderungsprofilen für die Feldwebel- und Offizierslaufbahnen taucht dieser Punkt regelmäßig neben Eigenschaften wie Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und Durchsetzungsvermögen auf.

Geprüft wird die verfassungstreue Haltung nicht isoliert, sondern gemeinsam mit den charakterlichen und persönlichen Eigenschaften im Eignungstest und in den Gesprächen des Auswahlverfahrens. Wer sich vorbereitet, sollte sich also auch mit den eigenen Beweggründen auseinandersetzen und diese im Gespräch benennen können.

Charakterliche, geistige und körperliche Eignung

Die dritte gesetzliche Bedingung fasst drei Dimensionen zusammen: Charakter, Geist und Körper. Sie werden jeweils auf den angestrebten Dienst bezogen geprüft, nicht abstrakt. Was für eine fliegerische Verwendung gilt, muss nicht für eine Verwendung in der Logistik gelten.

Musterung und ärztliche Untersuchung

Vor der Einstellung steht die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung, die sogenannte Musterung. Dort wird geprüft, ob die körperliche und geistige Verfassung den Anforderungen der angestrebten Laufbahn entspricht. Nach Darstellung der Bundeswehr prüft eine Ärztin oder ein Arzt bei der wehrmedizinischen Begutachtung unter anderem Gehör, Sehkraft und Blutdruck sowie die allgemeine körperliche Belastbarkeit, dazu Rücken und Gelenke.

Der Prozess beginnt früher, als viele vermuten. Bereits mit den Bewerbungsunterlagen müssen Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte gemacht werden. Dafür wird ein Anamnesebogen ausgefüllt und beigelegt. Erst nach der Beurteilung dieser Angaben durch medizinisches Personal erfolgt die Einladung zum Auswahlverfahren. Abgefragt werden unter anderem Lungen- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, Persönlichkeitsstörungen, Stoffwechselstörungen wie Diabetes mellitus, abgelaufene Infektions- und Kinderkrankheiten, Medikamenten-, Alkohol- und Drogenmissbrauch, laufende Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Unfälle mit Körperschaden sowie Kur- und Rehamaßnahmen.

Tauglichkeitsgrad und Verwendungsgrad

Das Ergebnis der Begutachtung wird in Tauglichkeitsgraden und Verwendungsgraden festgehalten, von „verwendungsfähig“ bis „nicht verwendungsfähig“. Für den allgemeinen Gesundheitszustand werden drei Tauglichkeitsgrade unterschieden, für die konkrete militärische Verwendung die Verwendungsgrade T1 bis T6.

Der Verwendungsgrad entscheidet nicht nur über ein Ja oder Nein, sondern vor allem über das Wo. Die Bundeswehr nennt dafür ein anschauliches Beispiel: Wer eine Farbsehschwäche hat, kann keine fliegerische Verwendung ausüben, weil dort das korrekte Erkennen von Signalfarben lebenswichtig ist. In einer anderen Verwendung kann dieselbe Person aber sinnvoll eingesetzt und eingestellt werden. Am Ende der Untersuchung erfährt jede und jeder genau, für welche Bereiche eine Eignung aus medizinischer Sicht besteht.

Ein Verwendungsgrad, der eine Nichteignung feststellt, ist allerdings bindend. Wer als nicht tauglich eingestuft wird, kann nicht eingestellt werden, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gewicht und Körpergröße

Ein pauschales Mindest- oder Höchstgewicht in Kilogramm gibt es nicht. Laut den konsultierten Fachquellen wird bei der ärztlichen Untersuchung statt des BMI das Verhältnis von Taillenumfang zu Körpergröße herangezogen, der sogenannte WHtR. Gemessen wird im Stehen, mit entspanntem Bauch, zwischen unterem Rippenbogen und der dicksten Stelle des Bauches. Die Formel lautet: WHtR = Taillenumfang geteilt durch Körpergröße.

Alter in Jahren Normalgewicht Übergewicht – GZ III 2 (1) Adipositas I – GZ III 2 (2) Adipositas II – GZ VI 2
15 bis 40 0,40 bis 0,50 0,51 bis 0,56 0,57 bis 0,68 > 0,68
40 bis 50 + 0,01 pro Lebensjahr
0,40 bis 0,60 + 0,01 pro Lebensjahr
0,61 bis 0,66 + 0,01 pro Lebensjahr
0,67 bis 0,78 + 0,01 pro Lebensjahr

0,78 |
| über 50 | 0,40 bis 0,60 | 0,61 bis 0,66 | 0,67 bis 0,78 | > 0,78 |

Für Unter-40-Jährige gilt ein Wert über 0,50 als kritisch. Zwischen 40 und 50 Jahren liegt die Grenze zwischen 0,50 und 0,60, bei über Fünfzigjährigen bei 0,60.

Erscheinungsbild: die vierte gesetzliche Bedingung

Die vierte Voraussetzung ist die am wenigsten bekannte. Nach § 37 Absatz 1 Soldatengesetz dürfen keine unveränderlichen Merkmale des Erscheinungsbilds vorliegen, die mit dem Soldatenberuf unvereinbar sind.

Gemeint sind Merkmale des äußeren Erscheinungsbilds, die die militärische Funktion beeinträchtigen können. Der Maßstab ist also funktional und nicht ästhetisch: Es geht um die Frage, ob der Dienst uneingeschränkt ausgeübt werden kann.

Auch hier greift die Ausnahmevorschrift. Das Bundesministerium der Verteidigung kann nach § 37 Absatz 2 Soldatengesetz eine Ausnahme zulassen. Wer unsicher ist, ob ein bestimmtes Merkmal problematisch sein könnte, klärt das am besten direkt in der Karriereberatung, statt sich auf Vermutungen zu stützen.

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Alter: Einstieg mit 17 Jahren und obere Altersgrenzen

Beim Alter unterscheidet die Bundeswehr klar zwischen militärischem Dienst und zivilen Beschäftigungen. Für den militärischen Dienst liegt das Mindestalter bei 17 Jahren, für zivile Stellen bei 16 Jahren.

Mindestalter und Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Soldatinnen und Soldaten werden frühestens mit 17 Jahren eingestellt, und zwar ausschließlich mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Junge Menschen sollen einen frühzeitigen Berufseinstieg wählen können, ohne gegenüber Gleichaltrigen benachteiligt zu werden, die vor dem 18. Geburtstag in eine zivile Karriere starten.

Wie relevant dieser Weg ist, zeigen die Zahlen der Bundeswehr für 2025: 3.131 junge Frauen und Männer traten in diesem Jahr mit 17 Jahren ihren Dienst an, das entspricht rund 12,5 Prozent aller Einstellungen von Soldatinnen und Soldaten.

Für Minderjährige gelten besondere Auflagen. 17-jährige Soldatinnen und Soldaten dürfen nicht an einem Auslandseinsatz teilnehmen, Schusswaffen nur zu Übungs- und Ausbildungszwecken verwenden und nicht zum Wachdienst in Kasernen eingeteilt werden. Neben dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten müssen sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, je nach Bundesland und Schulform neun oder zehn Schuljahre, und Deutsche gemäß dem Grundgesetz sein. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Grundausbildung beginnen.

Bis zu welchem Alter ist ein Einstieg möglich?

Hier kursieren viele überholte Angaben. Kommerzielle Testportale nennen teils Altersgrenzen von 29 Jahren für Feldwebel- oder Offizierslaufbahnen. Die offizielle Bundeswehr-Übersicht sagt etwas anderes: Die Einstellung als Soldat auf Zeit ist grundsätzlich bis zum vollendeten 62. Lebensjahr möglich, orientiert an der allgemeinen Altersobergrenze für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.

Für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes gilt eine Altersobergrenze von 65 Jahren. Damit ist ein Einstieg mit Anfang 30, mit 40 oder auch später grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Entscheidend bleibt, welche Laufbahn angestrebt wird und ob Qualifikation und Tauglichkeit passen.

Im zivilen Bereich sieht es anders aus. Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte können ab 16 Jahren in ein Beschäftigungsverhältnis eintreten. Ein Einstieg in die Beamtenlaufbahn ist bis zum vollendeten 50. Lebensjahr möglich. Quereinsteigende und Tarifbeschäftigte können auch danach eingestellt werden, sofern die erforderlichen Qualifikationen vorliegen. Reservistendienst ist nach dem Reservistengesetz längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.

Schulabschluss je nach Laufbahn

Die schulischen Anforderungen sind der Punkt, an dem sich die Wege am deutlichsten trennen. Die Bundeswehr staffelt sie nach Laufbahngruppen.

Laufbahn der Mannschaften

Für die Laufbahn der Mannschaften ist kein Schulabschluss erforderlich. Ausreichend ist die Erfüllung der Schulpflicht, also der Vollzeitschulpflicht. Das macht diesen Einstieg besonders offen, auch wenn ein Hauptschulabschluss von Vorteil sein kann und eine abgeschlossene Ausbildung den Zugang zu einer gewünschten Truppengattung erleichtert.

Der Freiwilliger Wehrdienst wird in der Laufbahn der Mannschaften absolviert, die für Soldaten im einfachen Dienst vorgesehen ist. Nach Angaben der Bundeswehr-Karriereseite lernst du dabei innerhalb von 6 bis 11 Monaten den Soldatenberuf intensiv kennen, erhältst eine militärische Grundausbildung und wirst anschließend im Heimatschutz eingesetzt. Einzige Zugangsvoraussetzung ist die erfüllte Vollzeitschulpflicht.

Ab dem 11. Monat besteht die Möglichkeit, sich als Soldat auf Zeit zu verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt dann zwischen einem Jahr und 23 Monaten, eine längere Bindung von insgesamt bis zu 25 Jahren ist ebenfalls möglich. Für viele ist der Freiwilliger Wehrdienst damit ein Testlauf, bevor eine längere Verpflichtungszeit eingegangen wird.

Unteroffiziere ohne Portepee

Für die Laufbahn der Unteroffiziere ohne Portepee ist mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. Diese Gruppe ist fachlich orientiert und wird mit einem Gesellen in der zivilen Wirtschaft verglichen.

Die Verpflichtungszeit richtet sich nach der mitgebrachten Qualifikation. Liegt eine für die Bundeswehr verwendbare Berufsausbildung vor, beträgt sie vier Jahre, ohne verwendbare Berufsausbildung mindestens neun Jahre. In der Praxis ist der Unteroffizier ohne Portepee in seinem Fachbereich tätig, verwaltet Material und bildet unterstelltes Personal aus. Als erste Stufe eines militärischen Vorgesetzten führt er etwa zwei bis sechs Soldatinnen und Soldaten.

Feldwebel und Bootsmann

In die Feldwebel- beziehungsweise Bootsmannkarriere, die Unteroffiziere mit Portepee, können Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss und Berufserfahrung oder mit mittlerem Schulabschluss einsteigen. Der Realschulabschluss entspricht diesem mittleren Schulabschluss, weshalb beide Bezeichnungen in Quellen nebeneinander auftauchen, ohne dass ein echter Widerspruch besteht.

Fachlich stehen die Unteroffiziere mit Portepee eine Stufe höher. Sie werden in der zivilen Arbeitswelt mit einem Meister verglichen, bei Beamten entspricht das dem mittleren Dienst. Die Verpflichtungszeit liegt in dieser Laufbahn üblicherweise bei 13 Jahren; wer während der Dienstzeit eine zivilberufliche Ausbildung absolviert, kommt nach Angaben spezialisierter Quellen auf diesen längeren Zeitraum, während sonst auch 12 Jahre genannt werden.

Wer als Unteroffiziere mit Portepee einsteigen will und statt eines mittleren Abschlusses nur einen Hauptschulabschluss mitbringt, braucht also eine passende berufliche Qualifikation. Das ist der klassische Weg für Menschen, die nach einer Ausbildung wechseln.

Offizierslaufbahn

Für die Offizierlaufbahn sind Fachhochschulreife oder Abitur erforderlich. Das ist die höchste schulische Hürde unter den militärischen Laufbahnen und hängt damit zusammen, dass viele Offizierseinstiege mit einem Studium verbunden sind.

Eine Ausnahme nennen spezialisierte Quellen für den militärfachlichen Dienst: Dort soll ein Realschulabschluss genügen. Wer die Fachhochschulreife nicht hat, sollte diesen Weg im Beratungsgespräch gezielt ansprechen. Auch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, etwa ein Bachelor oder ein äquivalenter Abschluss, wird als Zugang genannt.

Persönliche Anforderungen und Bereitschaften

Kniender Bundeswehr-Soldat mit Gewehr und technischer Ausrüstung bei einer Übung während der militärischen Ausbildung.
Neben Abschlüssen und Gesundheit zählen Eigenschaften, die sich nicht auf einem Zeugnis nachweisen lassen. In den Anforderungsprofilen für Feldwebel- und Offizierslaufbahnen tauchen regelmäßig Einsatzbereitschaft, Ehrgeiz, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit, Flexibilität und ausgeprägte körperliche Fitness auf.

Zwei Bereitschaften sind besonders konkret. Wer sich bewirbt, muss bereit sein, sich bundesweit versetzen zu lassen, und an einem Auslandseinsatz teilzunehmen. Beides ist kein Detail am Rand, sondern gehört zum Kern des Berufs.

Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Anforderungen und Pluspunkte im Bewerbungsprozess eine Rolle spielen.

Anforderungen Details
Schulabschluss Hauptschule (mit Ausbildung), mittlere Reife oder Abitur (je nach Laufbahn)
Soft Skills Stressresistenz, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit, Disziplin, Entscheidungsfreude, körperliche Fitness
Pluspunkte Erste Hilfe-Kurse, Sportabzeichen, Engagement bei THW, Feuerwehr oder in Sportvereinen
Quereinstieg? Ja, über Freiwilligen Wehrdienst oder Laufbahnen mit beruflicher Qualifikation

So werden die Voraussetzungen im Auswahlverfahren geprüft

Die Prüfung läuft nicht am Schreibtisch ab, sondern in mehreren Stationen. Wer den Ablauf kennt, kann sich gezielter vorbereiten.

Beratung und Bewerbung

Für die militärische Laufbahn ist zuerst ein Beratungsgespräch mit der Karriereberatung der Bundeswehr vorgesehen. Danach werden die Unterlagen gemeinsam zusammengestellt und an ein Karrierecenter der Bundeswehr oder das Assessmentcenter für Führungskräfte weitergeleitet.

Dieses Gespräch ist mehr als eine Formalität. Es ist die beste Gelegenheit, offene Fragen zu Laufbahn, Alter, Abschluss oder gesundheitlichen Themen persönlich zu klären, bevor Zeit in eine unpassende Bewerbung fließt. Das zuständige Karrierecenter ordnet dann auch die weiteren Schritte ein.

Assessment, CAT-Test und Sporttest

Das Assessmentverfahren dauert in der Regel 1 bis 3 Tage und umfasst ein Vorstellungsgespräch, eine medizinische Eignungsuntersuchung und computergestützte Tests. Für Offizierslaufbahnen kommen ein Sporttest und ein Gruppensituationsverfahren hinzu.

Der computergestützte CAT-Test ist dabei der Teil, auf den sich die meisten Bewerbenden am intensivsten vorbereiten. Er prüft breit gefächertes Grundwissen und Denkleistung unter Zeitdruck.

Testumfang Testkategorien Zeitlimit
25 Fragen Rechtschreibung, Sprachverständnis, Mathematik, Logik, Konzentration, Wissen 12 Minuten

Wer diesen CAT-Test unterschätzt, verliert vor allem an der Zeitkomponente. Zwölf Minuten für 25 Fragen bedeutet weniger als 30 Sekunden pro Aufgabe. Regelmäßiges Üben unter realistischen Bedingungen ist deshalb sinnvoller als reines Nachlesen von Inhalten. Der CAT-Test ist außerdem nur ein Baustein neben Gespräch und Untersuchung, kein Alleinentscheider.

Basis-Fitness-Test und sportliche Anforderungen

Die körperliche Leistungsfähigkeit wird über den Basis-Fitness-Test gemessen. Für die Offizierslaufbahn beschreibt die Bundeswehr 3 Teile: Pendellauf, Klimmhang und einen 3.000-Meter-Fahrradergometertest.

Die Ergebnisse im Basis-Fitness-Test werden über ein wissenschaftlich hergeleitetes Punktesystem in vergleichbare Werte umgerechnet. Die Mindestanforderung liegt in allen drei Disziplinen bei jeweils 100 Punkten. Diese Mindestpunktzahl gibt es zum Beispiel für fünf Sekunden Halten beim Klimmhang. Wer den Klimmhang 45 Sekunden hält, erreicht 300 Punkte, ab 65 Sekunden sind es 400 Punkte. Im Pendellauf entspricht die Maximalvorgabe von 60 Sekunden der Mindestanforderung, für die Bestnote sind 41,99 Sekunden nötig. Mit besserer Leistung steigt die Punktzahl, jeweils bezogen auf Alter und Geschlecht.

Punkte Qualifikationsmerkmal
100 bis 199 ausreichend (Bereich 4,49 – 3,5)
200 bis 299 zufriedenstellend (Bereich 3,49 – 2,5)
300 bis 399 gut (Bereich 2,49 – 1,5)
ab 400 sehr gut (Bereich 1,49 – 1,0)

Zur dritten Disziplin gibt es unterschiedliche Angaben. Eine offizielle Bundeswehr-Seite nennt an dieser Stelle einen 1.000-Meter-Lauf, mehrere spezialisierte Quellen beschreiben dagegen den 3.000-Meter-Fahrradergometertest als aktuellen Standard. Wer sich vorbereitet, sollte beide Belastungsformen trainieren und die konkrete Ausgestaltung im Karrierecenter erfragen.

Auf die Frage, wie sportlich man sein muss, gibt es damit eine klare Antwort: Der Sporttest verlangt kein Leistungssportniveau, aber eine solide Grundfitness in Sprint, Haltekraft und Ausdauer. Ein gezieltes Training über mehrere Monate reicht in vielen Fällen aus, um deutlich über die Mindestpunktzahl zu kommen.

Grundausbildung: was nach der Einstellung folgt

Hindernisbahn auf einem militärischen Übungsgelände einer Bundeswehr-Kaserne für die Grundausbildung.
Wer alle Voraussetzungen erfüllt und eingestellt wird, beginnt mit der Grundausbildung. Sie dauert nach den meisten vorliegenden Quellen drei Monate und vermittelt die militärischen Grundfertigkeiten, die für jede Laufbahn gelten.

Die Grundausbildung findet an festen Standorten in ganz Deutschland statt, verteilt auf Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis, Zentralen Sanitätsdienst und den Cyber- und Informationsraum. Beispiele reichen vom Luftwaffenausbildungsbataillon in Germersheim über die Marineunteroffizierschule in Plön bis zum Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung in Berlin. In diesen Zeitraum fällt bei vielen Einheiten auch das Feierliches Gelöbnis.

Eine einzelne Quelle nennt für die Grundausbildung 11 bis 15 Monate. Diese Angabe bezieht sich erkennbar auf die gesamte Ausbildung inklusive Spezialgrundausbildung und Studium und sollte nicht mit der eigentlichen Grundausbildung verwechselt werden. Auch im Zusammenhang mit dem Freiwilliger Wehrdienst ist die Grundausbildung der erste Abschnitt, dem der Einsatz im Heimatschutz folgt.

Beim Thema Wehrpflicht lohnt eine Klarstellung: Der beschriebene Weg über Bewerbung, Auswahlverfahren und Grundausbildung betrifft den freiwilligen Dienst. Die Musterung, die historisch mit der Wehrpflicht verbunden war, ist heute Teil der Eignungsfeststellung für Bewerbende. Wer sich fragt, ob die Wehrpflicht für ihn gilt, sollte diese Frage im Beratungsgespräch stellen, statt sich auf ältere Darstellungen zu verlassen.

Was bei fehlenden Voraussetzungen oder einer Ablehnung gilt

Nicht jeder Mangel führt zum Ausschluss, aber manche Punkte sind hart. Fehlt eine der vier gesetzlichen Voraussetzungen, kommt eine Einstellung grundsätzlich nicht infrage. Unberührt bleibt die Ausnahmemöglichkeit nach § 37 Absatz 2 SG, über die das Bundesministerium der Verteidigung im Einzelfall entscheidet.

Die zweite klare Grenze ist die Gesundheit. Eine Einstufung als nicht tauglich verhindert die Einstellung auch dann, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Hier hilft kein Argument, sondern nur das Ergebnis der Tauglichkeitsuntersuchung.

Bei rechtlichen Themen ist die Lage differenzierter. Kleinere Vergehen schließen eine Bewerbung nicht automatisch aus; die Entscheidung hängt von Art, Zeitpunkt und Schwere der Tat ab. Laufende Ermittlungsverfahren können zur Zurückstellung der Bewerbung führen.

Nach Darstellung der konsultierten Fachquellen ist dabei zu unterscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt wurde, weil ein strafbares Verhalten nicht nachgewiesen werden konnte, oder ob eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Ein Verfahren mit Freispruch führt demnach zu keinen negativen Auswirkungen; eine nachteilige Behandlung freigesprochener Bewerbender ist gesetzlich verboten.

Verdienst: eine Orientierung nach Dienstgrad

Die Besoldung richtet sich nach Dienstgrad, Erfahrungsstufe und Laufbahn. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten erhalten ein festes Gehalt nach der Bundesbesoldungsordnung, dazu kommen gegebenenfalls Zulagen sowie Unterkunft und Verpflegung. Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten stattdessen einen Wehrsold.

Dienstgrad Gehalt
Soldat auf Zeit 1.500 bis 1.800 Euro
Soldat (einfacher Dienst) 1.800 bis 2.000 Euro
Obergefreiter / Hauptgefreiter 2.100 bis 2.300 Euro
Unteroffizier 2.500 bis 2.800 Euro
Stabsunteroffizier 2.800 bis 3.100 Euro
Feldwebel 3.100 bis 3.400 Euro
Leutnant 3.300 bis 3.500 Euro
Hauptmann 3.800 bis 4.200 Euro
Major 4.500 bis 5.500 Euro

Die Werte sind Einstiegsgehälter und steigen mit Berufserfahrung teils deutlich an. Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft: Maßgeblich bleibt die Bundesbesoldungsordnung in Verbindung mit der konkreten Einstufung. Deutlich abweichende Angaben aus Jobbörsen, etwa 4.340 bis 5.520 Euro für Soldaten in der Ausbildung, passen nicht zu den übrigen Quellen und sollten nicht als Orientierung dienen.

Nächster Schritt: Voraussetzungen realistisch prüfen

Fasse für dich zusammen, wo du stehst: Staatsangehörigkeit, Alter, Schulabschluss, Gesundheit und die Bereitschaft zu Versetzung und Auslandseinsatz. Daraus ergibt sich meist schon, welche Laufbahn zu dir passt, von den Mannschaften über die Unteroffiziere bis zur Offizierslaufbahn.

Der sinnvollste nächste Schritt ist das Beratungsgespräch mit der Karriereberatung. Dort werden Grenzfälle geklärt, die kein Artikel abschließend beantworten kann, etwa gesundheitliche Vorgeschichten, Altersfragen oder die Anerkennung einer Berufsausbildung. Parallel lohnt sich früh der Trainingsstart für den Basis-Fitness-Test und regelmäßiges Üben für den Eignungstest, denn beides lässt sich nicht kurzfristig aufholen.

Häufig gestellte Fragen

Kann jeder zur Bundeswehr gehen?

Nein. Für den militärischen Dienst müssen zunächst die vier gesetzlichen Bedingungen aus § 37 Soldatengesetz erfüllt sein. Zusätzlich gelten je nach Laufbahn Anforderungen an Alter, Schulbildung und Eignung. Ob eine Bewerbung möglich ist, wird im Auswahlverfahren und in der Beratung geprüft.

Ist es schwer, bei der Bundeswehr angenommen zu werden?

Es gibt keine pauschale Erfolgsquote. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen und laufbahnspezifischen Anforderungen erfüllt und die vorgesehenen Prüfungen bestanden werden. Dazu gehören je nach Laufbahn computergestützte Tests, ein Gespräch, eine medizinische Untersuchung und gegebenenfalls ein Sporttest.

Was sind Ausschlusskriterien für die Bundeswehr?

Zu den möglichen Ausschlussgründen zählen fehlende gesetzliche Voraussetzungen und eine festgestellte gesundheitliche Nichteignung. Vorstrafen führen nicht automatisch zum Ausschluss. Laufende Ermittlungsverfahren können jedoch zur Zurückstellung führen, rechtskräftige Verurteilungen werden im Einzelfall geprüft.

Kann man mit Anfang 30, mit 30 oder mit 42 noch zur Bundeswehr?

Ja, ein Einstieg ist grundsätzlich auch in diesem Alter möglich. Die offizielle Bundeswehr-Übersicht nennt für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit eine Einstellung grundsätzlich bis zum vollendeten 62. Lebensjahr. Entscheidend bleiben die konkrete Laufbahn und die mitgebrachte Qualifikation.

Wie sportlich muss man für die Bundeswehr sein?

Körperliche Eignung ist eine gesetzliche Voraussetzung und wird auf die angestrebte Verwendung bezogen geprüft. Welche Prüfungen gelten, hängt von der Laufbahn ab. Für Offizierslaufbahnen wird ein Sporttest mit Pendellauf, Klimmhang und Fahrradergometer genannt.

Wann ist man untauglich für die Bundeswehr?

Das entscheidet die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung. Wer als nicht tauglich eingestuft wird, kann für den militärischen Dienst nicht eingestellt werden, auch wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie viel Kilogramm muss man für die Bundeswehr wiegen?

Ein pauschales Mindest- oder Höchstgewicht in Kilogramm lässt sich nicht ableiten. Bei der ärztlichen Untersuchung wird das Verhältnis von Taillenumfang zu Körpergröße, also der WHtR, anstelle des BMI berücksichtigt.

Welche Voraussetzungen braucht man, um bei der Bundeswehr Soldat zu werden?

Erforderlich sind die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 GG, das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, charakterliche, geistige und körperliche Eignung sowie ein mit dem Soldatenberuf vereinbares Erscheinungsbild. Zusätzlich müssen je nach Laufbahn die Vorgaben zu Alter und Bildungsstand erfüllt sein.

Wann lehnt die Bundeswehr Bewerber ab?

Eine Ablehnung kommt vor allem infrage, wenn eine gesetzliche Voraussetzung fehlt oder die medizinische Untersuchung eine Nichteignung feststellt. Bei Vorstrafen ist die Entscheidung nicht pauschal, sondern hängt von Art, Zeitpunkt und Schwere der Tat ab. Laufende Ermittlungen können die Bewerbung zurückstellen.

Was muss man tun, um Berufssoldat zu werden?

Die Erfüllung der Einstiegsvoraussetzungen führt nicht automatisch zu einer Übernahme als Berufssoldatin oder Berufssoldat. Genannt werden dafür insbesondere herausragende Leistung, Eignung und Befähigung. Der konkrete Weg hängt von der Laufbahn und vom Bedarf der Bundeswehr ab.

Quellen

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Dein Weg zur BundeswehrMusterung, Laufbahn und Einstellungstest, ohne erfundene Zahlen erklärt.