Wer über einen Einstieg in die Reserve nachdenkt, will meist drei Dinge wissen: Komme ich überhaupt infrage, wie viele Tage kostet mich das im Jahr, und was bleibt finanziell übrig, wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt zahlt. Dieser Artikel beantwortet genau das, mit den offiziellen Tagessätzen, den Wegen für Ungediente und ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie dem Stand der geplanten Gesetzesänderung.
Die Reserve steht dabei vor einem Umbau. Das Bundesministerium der Verteidigung will sie bis 2033 auf mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten vergrößern. Wer heute einsteigt, trifft also auf wachsende Strukturen, neue Dienstposten und veränderte Regeln.
Wer bei der Bundeswehr als Reservist gilt

Der Begriff ist enger definiert, als viele denken. Das Reservistengesetz zählt frühere Soldatinnen und Soldaten, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie sonstige Personen mit angenommener Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung zum Kreis der Reservistinnen und Reservisten.
Grundsätzlich gehören damit alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten zur Reserve. Nach Darstellung der Bundeswehr spielt es keine Rolle, ob jemand Wehrpflichtiger war, Freiwilligen Wehrdienst geleistet, an der Ausbildung Ungedienter teilgenommen oder länger als Soldat auf Zeit beziehungsweise Berufssoldat gedient hat. Ausgenommen sind Personen, die ihren Dienstgrad verloren haben, also unehrenhaft entlassen wurden.
Auch ohne aktive Vordienstzeit ist der Zugang möglich. Die Bundeswehr bietet dafür Laufbahnen als Mannschaften, Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie Offizierinnen und Offiziere in der Reserve an, wobei bestimmte Ausbildungsanteile modular oder als Fernausbildung absolviert werden können.
Status, Rechte und Pflichten während des Dienstes
Reservist zu sein bedeutet nicht automatisch, Dienst zu leisten. Der Status besteht dauerhaft, die konkrete Tätigkeit dagegen findet in abgegrenzten Zeiträumen statt. Während einer Reservistendienstleistung (RDL) sind Reservistinnen und Reservisten Soldatinnen und Soldaten mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, inklusive Vorgesetztenverhältnis, Uniform und militärischer Ordnung.
Zur Heranziehung zu Reservedienstleistungen und Dienstlichen Veranstaltungen gilt nach der derzeitigen Rechtslage grundsätzlich eine Altersgrenze: Dienstleistungen sind bis zum Ablauf des Monats möglich, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Der Reservistenverband weist darauf hin, dass diese Grenze die Heranziehung betrifft, nicht automatisch den Status als Reservist oder den Dienstgrad der Reserve.
„Der Schutz unseres Landes ist eine Aufgabe, die wir nur mit einer starken Reserve leisten können.”
— Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung
Allgemeine Reserve, Truppenreserve, Territoriale Reserve

Die Bundeswehr unterscheidet drei Kategorien. Jede Reservistin und jeder Reservist gehört zu genau einer davon. Entscheidend ist, ob eine Einplanung auf einem konkreten Dienstposten vorliegt. Diese Einplanung heißt Beorderung.
Die Allgemeine Reserve umfasst alle, die nicht für einen konkreten Dienstposten vorgesehen sind. Sie leisten im Normalfall keinen Dienst, können aber bei einer verschlechterten Sicherheitslage mobilisiert werden und bilden damit das langfristige Aufwuchspotenzial. Wer nach seiner Dienstzeit nichts weiter unternimmt, landet in aller Regel hier.
Die Truppenreserve unterstützt die aktiven Verbände im gesamten Aufgabenspektrum, von der Besetzung vakanter Dienstposten im Inland bis zu speziellen Auslandsverwendungen. Die Territoriale Reserve übernimmt dagegen gebietsbezogene Verbindungs-, Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben in Deutschland und ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.
Was die Beorderung praktisch bedeutet
Die Beorderung ist die Einplanung auf einen Dienstposten der Verstärkungsreserve oder der Personalreserve. Sie erfolgt im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr und setzt voraus, dass die Anforderungen des jeweiligen Dienstpostens erfüllt werden.
Praktisch ist sie der Schlüssel zu allem Weiteren: Sie bildet grundsätzlich die Grundlage für regelmäßige Reservedienstleistungen und ist Voraussetzung für Beförderungen. Es gilt der Grundsatz „Der Dienstgrad folgt dem Dienstposten”. Für ehemalige Soldatinnen und Soldaten kommt zusätzlich die Grundbeorderung in Betracht, in deren Rahmen sie innerhalb der Altersgrenzen herangezogen werden können.
Wer also nicht nur auf dem Papier zur Reserve gehören, sondern üben, sich weiterbilden und aufsteigen will, braucht eine Beorderung auf einen Dienstposten der Verstärkungs- oder Personalreserve.
Heimatschutz und territoriale Strukturen

Der Heimatschutz ist für viele Einsteigerinnen und Einsteiger der naheliegendste Weg, weil er regional organisiert ist und sich mit Beruf und Familie vergleichsweise gut planen lässt. Er beschreibt den Schutz und die Verteidigung des eigenen Staatsgebiets, und zwar nicht nur gegen militärische Bedrohungen, sondern auch bei Naturkatastrophen, großflächigen Stromausfällen oder Pandemien.
Zu den Aufgaben zählen der Schutz kritischer Infrastruktur, Host Nation Support, Wach- und Sicherungsaufgaben sowie Katastrophenhilfe im Rahmen der Amtshilfe. Die Bundeswehr unterstützt dabei zivile Behörden, wenn deren Ressourcen an ihre Grenzen stoßen.
Landeskommandos, Bezirks- und Kreisverbindungskommandos
Das territoriale Netzwerk für die zivil-militärische Zusammenarbeit besteht aus 16 Landeskommandos in den Bundesländern, 34 Bezirksverbindungskommandos in den Regierungsbezirken und 414 Kreisverbindungskommandos in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Diese Kommandos sind die erste Ansprechstelle ziviler Behörden für Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 Grundgesetz, etwa im Hochwasserschutz, in der Brandbekämpfung oder bei Schneekatastrophen. Das Bezirksverbindungskommando und die Kreisverbindungskommandos bestehen ausschließlich aus Reservistinnen und Reservisten, die im Bedarfsfall alarmiert und in regionalen Katastrophenstäben eingesetzt werden. Für Menschen, die aus der Region für die Region etwas tun wollen, ist das eine sehr konkrete Verwendung.
Die Heimatschutzdivision
Militärisch gebündelt ist der Heimatschutz in der Heimatschutzdivision. Sie führt nach dem aktuellen offiziellen Stand sechs Heimatschutzregimenter mit insgesamt 60 Heimatschutzkompanien an 42 Standorten in Deutschland.
Eine Heimatschutzkompanie besteht überwiegend aus Reservistendienstleistenden, die wohnortnah üben und im Ernstfall wohnortnah eingesetzt werden. Für den Ausbildungsbeginn im Heimatschutz nennt die Bundeswehr ein Alter von 18 bis 57 Jahren. Ein Heimatschutzregiment sucht dabei ausdrücklich auch Fachpersonal, nicht nur Infanteristen.
Voraussetzungen und Wege in die Reserve

Grundsätzlich verlangt die Bundeswehr die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie körperliche und gesundheitliche Eignung. Nach der Bewerbung kommen weitere Schritte hinzu, insbesondere eine positive Sicherheitsüberprüfung und der erfolgreiche Abschluss der Allgemeinen Grundausbildung beziehungsweise der Allgemeinen Streitkräftegemeinsamen Soldatischen Ausbildung.
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten wenden sich an das für ihren Wohnsitz zuständige Karrierecenter der Bundeswehr oder direkt an den Truppenteil, bei dem sie sich beordern lassen möchten. Wer eine passende Verwendung und einen freien Dienstposten findet, kann vergleichsweise schnell wieder in Dienst kommen, weil die militärische Grundausbildung bereits vorliegt.
Ungediente starten mit einem Gespräch bei der Karriereberatung. Dort werden die eigenen Vorstellungen und der tatsächliche Bedarf der Bundeswehr abgeglichen. Danach folgen Bewerbung, Eignungsfeststellung und die erforderlichen Ausbildungsanteile, die auf eine Verwendung im Heimatschutz oder in anderen Bereichen vorbereiten. Wie lange das dauert, hängt vom gewählten Modell und von der Laufbahn ab; mit einem Wochenende ist es nicht getan.
Ein dritter Weg führt über den Freiwilligen Wehrdienst. Er dauert 7 bis 11 Monate, kann bei Heer, Luftwaffe, Marine, Cyber- und Informationsraum, Sanitätsdienst oder Streitkräftebasis geleistet werden und setzt die erfüllte Vollzeitschulpflicht voraus. Im Anschluss an den aktiven Dienst wird man automatisch Reservist.
Ausbildung und Übungen: der reale Zeitaufwand
Die Ausbildung der Reserve ähnelt der Ausbildung aktiver Soldatinnen und Soldaten. Sie wird jedoch durch modulare Elemente und moderne Ausbildungstechnologie an die Bedürfnisse von Reservistinnen, Reservisten und Arbeitgebern angepasst, damit sich Lehrgänge besser in Urlaubszeiten und Freistellungen legen lassen.
Inhaltlich geht es um militärische Grundfertigkeiten: Waffenhandhabung, Orientierung im Gelände, Gefechts- und Wachdienst, Sanitätsausbildung, ABC-Abwehr, politische Bildung und körperliche Leistungsfähigkeit. Der Reservistenverband beschreibt als Kern der militärischen Aus- und Weiterbildung den Gefechtsdienst aller Truppen, dazu Tätigkeiten des Einzelschützen wie Tarnen, Melden und Leben im Felde, Patrouillenausbildung, Sicherung von Räumen und Objekten sowie eine vorbereitende Schießausbildung.
Beim Zeitaufwand nennt die Bundeswehr für Reservistendienstleistende im Heimatschutz einen klaren Richtwert: in der Regel bis zu 14 Tage Übung pro Jahr. Mehr ist möglich, wenn es die persönliche Situation zulässt und Bedarf besteht, etwa für Lehrgänge, Vorbereitungen auf besondere Auslandsverwendungen oder längere Dienstleistungen.
Dienstgrade, Laufbahnen und zivile Qualifikationen
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten führen ihren behaltenen Dienstgrad als Dienstgrad der Reserve weiter. Für Ungediente hängt der Einstieg von Laufbahn, Ausbildung, ziviler Qualifikation und dem angestrebten Dienstposten ab.
Besonders interessant ist der Fachdienst. Eine abgeschlossene zivile Ausbildung zählt hier, weil die Anforderungen vergleichbar sind: Ein ausgebildeter Kfz-Mechatroniker trägt bei der Bundeswehr den Titel Kfz-Feldwebel, ein Feldkoch-Feldwebel steht auf einer Ebene mit einem zivilen Küchenmeister. Genau solche Fachkräfte sucht beispielsweise das Heimatschutzregiment 2, das neben militärischer Ausbildung auch Förder- und Beförderungsmöglichkeiten sowie Laufbahnwechsel für ehemalige Soldaten und Ungediente anbietet.
Für die Offizierlaufbahn der Reserve gibt es mehrere Zugänge, inklusive Seiteneinstieg mit ziviler Expertise:
| Ausbildung/Voraussetzung | Einstieg/Beförderung |
|---|---|
| Soldat oder Soldatin auf Zeit (SaZ zwei Jahre) | Gleiche Beförderungszeit wie Aktive |
| Soldat oder Soldatin auf Zeit (SaZ zwei Jahre / SaZ drei Jahre) | Gleiche Beförderungszeit wie Aktive |
| Außerhalb des Wehrdienstes: Seiteneinstieg in militärische Verwendungen | Einstellung mit einem zunächst vorläufig verliehenen höheren Offizierdienstgrad |
| Eigenständiger Ausbildungsgang zum Reserveoffizier des Truppendienstes | Gleiche Beförderungszeit wie Aktive |
| Offizierausbildung parallel zu den Offizieranwärtern des Truppendienstes | Gleiche Beförderungszeit wie Aktive |
| „Kurze” Offizierausbildung in Modulen (Präsenzphase, Telekooperation/Fernlehre) für spezielle Dienstposten | Gleiche Beförderungszeit wie Aktive |
Beförderungen sind an Eignung, Ausbildung, Dienstzeit und den jeweiligen Dienstposten gebunden. Ohne freie Planstelle in der Verstärkungs- oder Personalreserve bewegt sich in der Regel nichts, unabhängig davon, wie viele Diensttage jemand leistet.
Bezahlung: Unterhaltssicherung nach dem USG
Reservistendienst wird nicht wie ein Nebenjob vergütet. Die Bundeswehr zahlt keinen Sold im klassischen Sinn, sondern sichert den Lebensunterhalt über das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) ab. Leistungen nach dem USG gibt es nur auf Antrag.
Verdienstausfall oder Mindestleistung
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird der Nettoverdienstausfall erstattet, begrenzt auf höchstens 301 Euro je Tag der Dienstleistung. Selbstständige erhalten eine Einkommensentschädigung auf Basis des Einkommensteuerbescheids, hier liegt die Höchstgrenze bei 430 Euro pro Tag. Eingebüßte Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld I werden ebenfalls ersetzt; die Einbuße muss der jeweilige Sozialleistungsträger bescheinigen.
Alternativ steht die Mindestleistung nach § 8 USG zur Verfügung. Sie ist ein fester Tagessatz nach Dienstgrad und Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und lohnt sich vor allem dann, wenn das zivile Einkommen niedrig ist, ganz fehlt oder der Nachweis aufwendig wäre. Reservistendienst Leistende können je Dienstleistung grundsätzlich zwischen beiden Varianten wählen.
| Dienstgrad | ohne Kind | 1 Kind | 2 Kinder | 3+ Kinder |
|---|---|---|---|---|
| Schütze, Jäger, Flieger, Matrose, Gefreiter | 76,85 € | 89,52 € | 93,90 € | 105,34 € |
| Obergefreiter, Hauptgefreiter | 78,04 € | 90,88 € | 95,10 € | 106,29 € |
| Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett | 78,48 € | 91,39 € | 95,40 € | 106,44 € |
| Stabsunteroffizier, Obermaat, Korporal, Stabskorporal | 80,31 € | 93,29 € | 96,76 € | 107,26 € |
| Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Oberfeldwebel, Oberbootsmann | 82,74 € | 96,04 € | 99,48 € | 109,89 € |
| Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich | 86,35 € | 100,09 € | 103,44 € | 113,81 € |
| Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann, Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann, Leutnant | 91,66 € | 106,29 € | 109,62 € | 119,88 € |
| Oberleutnant | 96,75 € | 111,74 € | 115,27 € | 125,24 € |
| Hauptmann, Kapitänleutnant | 106,84 € | 123,11 € | 126,51 € | 136,56 € |
| Major, Korvettenkapitän, Stabshauptmann, Stabsarzt | 126,36 € | 145,38 € | 148,81 € | 158,91 € |
| Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberstabsarzt | 128,97 € | 148,44 € | 151,90 € | 161,76 € |
| Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker | 148,97 € | 172,69 € | 176,03 € | 185,57 € |
| Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt und höher | 160,07 € | 186,02 € | 189,34 € | 198,70 € |
Bei mehr als 3 Kindern erhöht sich der Tagessatz je weiterem Kind um die Differenz zwischen Spalte 3 und 4.
Prämie, Dienstgeld und Auslandszuschlag
Zusätzlich zur Mindestleistung oder zum Verdienstausfall wird täglich die Reservistendienstleistungsprämie nach § 11 USG gezahlt. Sie richtet sich ebenfalls nach dem Dienstgrad. Das Dienstgeld nach § 14 USG greift in anderen Konstellationen, der Auslandszuschlag nach § 19 USG bei Verwendungen im Ausland.
| Dienstgrad | Prämie nach § 11, (Tagessatz) | Dienstgeld nach § 14, (Tagessatz) | Auslandszuschlag nach § 19 (Tagessatz) |
|---|---|---|---|
| Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose, Gefreiter | 23,53 € | 18,82 € | 10,18 € |
| Obergefreiter, Hauptgefreiter | 25,84 € | 20,67 € | 11,71 € |
| Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett | 26,99 € | 21,59 € | 13,25 € |
| Stabsunteroffizier, Obermaat, Korporal, Stabskorporal | 29,31 € | 23,45 € | 13,25 € |
| Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See, Oberfeldwebel, Oberbootsmann | 30,08 € | 24,06 € | 13,76 € |
| Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See | 30,48 € | 24,38 € | 14,27 € |
| Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann, Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann, Leutnant, Leutnant zur See | 30,85 € | 24,68 € | 14,27 € |
| Oberleutnant, Oberleutnant zur See | 31,61 € | 25,29 € | 14,78 € |
| Hauptmann, Kapitänleutnant | 32,39 € | 25,91 € | 15,29 € |
| Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant, Major, Korvettenkapitän, Stabsapotheker, Stabsarzt, Stabsveterinär | 33,15 € | 26,52 € | 15,80 € |
| Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberstabsapotheker, Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär | 33,94 € | 27,15 € | 16,32 € |
| Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldarzt, Flottenarzt, Oberfeldveterinär | 34,71 € | 27,77 € | 16,32 € |
| Oberst, Kapitän zur See, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstveterinär und höhere Dienstgrade | 36,25 € | 29,00 € | 16,83 € |
Zuschlag für längeren Dienst
Wer am Stück länger dient, erhält ab dem 15. Diensttag einen Zuschlag von 70 Euro pro Tag, begrenzt auf höchstens 700 Euro im Kalenderjahr. Wer sich stattdessen verbindlich für eine höhere Zahl an Diensttagen verpflichtet, bekommt einen niedrigeren Tagessatz, dafür aber einen deutlich höheren Jahresbetrag.
| Bedingung | Zuschlag pro Tag | Maximaler Jahresbetrag |
|---|---|---|
| Verpflichtung für mind. 33 RD-Tage/Jahr, nach Erfüllung | 35 € | 1.470 € |
| Ohne Verpflichtung | 70 € | 700 € |
Zwei offizielle Beispielrechnungen
Wie sich die Bausteine zusammensetzen, zeigen zwei Musterrechnungen der Bundeswehr. Erstes Beispiel: Stabsunteroffizier (m/w/d) der Reserve, 23 Jahre, ledig, keine Kinder, 14 Tage Dienstleistung.
| Posten | Betrag (Erstattung) | Betrag (Mindestleistung) |
|---|---|---|
| Erstattung Nettoverdienstausfall / Einbußen | 1.500,00 € | |
| Leistungen nach Unterhaltssicherungsgesetz | 1.828,30 € | 1.476,09 € |
| Mindestleistung Tagessatz (80,31 €/Tag) | 1.124,34 € |
Zweites Beispiel: Hauptmann (m/w/d) der Reserve, 30 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, 35 Tage Dienstleistung. Hier wirkt sich zusätzlich ein Verpflichtungszuschlag aus.
| Posten | Betrag (Erstattung) | Betrag (Mindestleistung) |
|---|---|---|
| Erstattung Nettoverdienstausfall / Einbußen (max. 10.535,00 € / 301,00 € pro Tag) | 8.500,00 € | |
| Reservistendienstleistungsprämie Tagessatz (25,91 €/Tag) | 906,85 € | 906,85 € |
| Verpflichtungszuschlag (35,00 €/Tag) | 1.225,00 € | 1.225,00 € |
| Leistungen nach Unterhaltssicherungsgesetz | 10.631,85 € | 6.559,70 € |
| Mindestleistung Tagessatz (126,51 €/Tag) | 4.427,85 € |
Beide Rechnungen sind Muster. Wer viel verdient, fährt mit der Verdienstausfallerstattung besser; wer wenig oder gar nicht verdient, nimmt die Mindestleistung.
Steuern, Antrag und Fristen
Die Tagessätze für Mindestleistung und Prämie sind steuerfrei. Bei der Erstattung des Verdienstausfalls kann jedoch der Progressionsvorbehalt greifen und damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen beeinflussen. Das ist kein Grund, auf die Erstattung zu verzichten, sollte aber bei der Steuererklärung eingeplant werden.
Der Antrag läuft nicht automatisch. Für Nichtselbstständige sind seit dem 1. September 2020 neben der Arbeitgeberbescheinigung auch die letzten beiden Entgeltbescheinigungen vor Beginn der Wehrübung beizufügen. Wichtig ist die Frist: Leistungen nach dem USG können in der Regel bis sechs Monate nach Ende des Wehrdienstes beantragt werden.
Vereinbarkeit mit Arbeitgeber, Beruf und Familie
Der wichtigste Punkt zuerst: Ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber geht bei einem freiwilligen Reservistendienst derzeit nichts. Der Arbeitgeber muss vorab informiert werden und einer Freistellung zustimmen. Stimmt er nicht zu, ist die Dienstleistung nicht möglich.
Für den Zeitraum der Dienstleistung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt grundsätzlich nicht weiter. Genau diese Lücke schließt der Antrag nach dem USG. Wer das früh mit der Personalabteilung klärt, vermeidet Reibung bei der Urlaubs- und Einsatzplanung.
Beim Kündigungsschutz gilt: Eine Kündigung aus Anlass einer Dienstleistung oder Übung ist unzulässig, berufliche Nachteile wegen des Reservistendienstes sollen vermieden werden. Der Reservistenverband nennt dafür einen besonderen Kündigungsschutz von grundsätzlich sechs Wochen, der bei besonderen Auslandsverwendungen oder Hilfeleistungen bis zu drei Monate betragen kann.
Sozial abgesichert ist der Dienst ebenfalls. Für die Dauer der Reservistendienstleistung übernimmt die Bundeswehr die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es besteht Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung; die gesetzliche Krankenversicherung ruht in dieser Zeit.
Praktische Fragen zur Anreise sind geregelt. Für Übungen stellt die Bundeswehr eine Unterkunft bereit, meist in der Kaserne des jeweiligen Standorts, und erstattet die Reisekosten nach den geltenden Regelungen; für An- und Rückreise wird in der Regel ein Reisegutschein der Deutschen Bahn ausgestellt.
Heranziehung heute und die geplante Rechtslage
Im Normalfall wird eine Reservedienstleistung zwischen der interessierten Person und dem zuständigen Truppenteil geplant und beantragt. Die verbindliche Dienstverpflichtung folgt anschließend durch den Heranziehungsbescheid. Zu den Reservistendiensten zählen dabei auch Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Beorderungsverwendung sowie Vorbereitungslehrgänge für besondere Auslandsverwendungen.
Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls ist der Dienst nach der derzeitigen Rechtslage grundsätzlich freiwillig. In der Praxis gilt dabei die sogenannte doppelte Freiwilligkeit: Reservistin oder Reservist und Arbeitgeber müssen zustimmen.
Das soll sich ändern. Das vom Kabinett gebilligte Reservestärkungsgesetz sieht laut BMVg vor, wesentliche Vorgaben zur Reserve in einem neu konzipierten Reservistengesetz zu bündeln. Kernpunkt ist die Möglichkeit einer verpflichtenden Heranziehung und damit die Abschaffung der doppelten Freiwilligkeit. Die Begründung: Einsatzbereitschaft und Abschreckung erforderten das gemeinsame Üben von Aktiven und Reserve im Verbund, dafür seien verlässliche Einberufungen nötig.
Der Entwurf staffelt den Umfang nach vorheriger aktiver Dienstzeit. Vorgesehen sind drei bis maximal zwölf Wochen Reservedienst pro Jahr und insgesamt sechs bis zwölf Monate verpflichtender Reservedienstleistung. Für die Planbarkeit im Betrieb ist ein weiterer Punkt zentral: Der Heranziehungsbescheid soll künftig acht Wochen vor Dienstbeginn zugestellt werden, Arbeitgeber sollen innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen können.
Nicht alle sehen den Schritt zur Verpflichtung als richtig an. Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer sagte gegenüber der Tagesschau:
„Wir wären dafür, mit Freiwilligkeit zu starten, das haben wir beim Wehrdienstmodernisierungsgesetz auch so gemacht.”
Das Gesetz soll nach dem parlamentarischen Verfahren voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten. Bis dahin können sich einzelne Regelungen noch ändern. Wer jetzt einsteigt, tut das also weiterhin nach den bisherigen Regeln.
Der Zielpfad: mindestens 200.000 Reservisten bis 2033

Das Bundesministerium der Verteidigung nennt als Ziel, die Reserve bis 2033 auf mindestens 200.000 Männer und Frauen zu vergrößern. Zusammen mit der aktiven Truppe soll so eine Gesamtgröße von 460.000 Soldatinnen und Soldaten für den Krisen- oder Verteidigungsfall erreicht werden, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und die Bündnisverpflichtungen in NATO und EU zu erfüllen.
Inhaltlich verschiebt sich dabei der Anspruch. Die „Neue Reserve” soll die aktive Truppe nicht nur verstärken, sondern eigenständige Aufgaben übernehmen: Heimatschutz, Schutz kritischer Infrastruktur, Sicherung logistischer Drehscheiben und Verkehrswege.
Für Berufstätige ist die begleitende Zusage relevant. Laut BMVg gelten Wirtschaft und Arbeitgeber als strategische Partner, Abwesenheiten bedürfen der gegenseitigen Abstimmung. Zugleich sollen bürokratische Hürden abgebaut, Erreichbarkeit und Digitalisierung verbessert und die Ausbildungsangebote ausgebaut werden.
Der nächste konkrete Schritt
Für ehemalige Soldatinnen und Soldaten ist der schnellste Weg der Anruf beim zuständigen Karrierecenter oder beim Wunschtruppenteil mit einer klaren Frage: Gibt es einen freien Dienstposten in der Verstärkungs- oder Personalreserve, der zu meiner Verwendung passt? Ungediente vereinbaren einen Termin bei der Karriereberatung und klären dort Laufbahn, Ausbildungsdauer und mögliche Verwendung im Heimatschutz.
Vor dem Gespräch lohnt sich eine kurze eigene Rechnung: geplante Diensttage im Jahr, Tagessatz nach Dienstgrad aus der Mindestleistungstabelle plus Prämie, im Vergleich zum Nettoverdienstausfall. Und ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, bevor der erste Termin fest eingeplant wird.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „Reserve” bei der Bundeswehr?
Zur Reserve gehören frühere Soldatinnen und Soldaten, die ihren Dienstgrad behalten haben, sowie weitere Personen, die sich zu einer Wehrdienstleistung verpflichten. Während des Dienstes sind Reservistendienstleistende Soldatinnen und Soldaten mit allen entsprechenden Rechten und Pflichten. Die Reserve verstärkt die aktive Truppe, übernimmt Aufgaben im Heimatschutz und unterstützt bei Katastrophen.
Ist jeder ehemalige Soldat automatisch Reservist?
Grundsätzlich ja. Es spielt keine Rolle, ob jemand Wehrdienst, Freiwilligen Wehrdienst oder einen längeren Dienst geleistet hat. Eine Ausnahme gilt für Personen, die ihren Dienstgrad verloren haben, etwa nach einer unehrenhaften Entlassung. Eine Beorderung auf einen konkreten Dienstposten ist für den Status nicht zwingend erforderlich.
Wer kann Reservist bei der Bundeswehr werden?
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten gehören bereits zur Reserve. Ungediente können über Ausbildungs- und Laufbahnmodelle einsteigen, wenn sie die formalen, gesundheitlichen und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Verlangt werden grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren.
Was muss ich tun, um Reservist zu werden?
Ungediente wenden sich zuerst an die Karriereberatung der Bundeswehr und vereinbaren ein Beratungsgespräch. Danach folgen Bewerbung, Prüfung der körperlichen und gesundheitlichen Eignung, Sicherheitsüberprüfung und die erforderlichen Ausbildungsanteile. Ehemalige Soldatinnen und Soldaten sprechen das zuständige Karrierecenter oder direkt den Truppenteil an.
Wie lange ist man bei der Bundeswehr Reservist?
Der Status ist nicht identisch mit einer laufenden Dienstleistung. Zu Reservedienstleistungen und Dienstlichen Veranstaltungen kann man nach der derzeitigen Rechtslage grundsätzlich bis zum Ablauf des Monats herangezogen werden, in dem man 65 Jahre alt wird. Reservistenstatus und Dienstgrad der Reserve können darüber hinaus bestehen bleiben.
Kann ich mit 40 noch Reservist werden?
Ja. Ein Einstieg mit 40 ist möglich, sofern gesundheitliche und körperliche Eignung, Sicherheitsüberprüfung und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Heimatschutz nennt die Bundeswehr ein Alter von 18 bis 57 Jahren bei Ausbildungsbeginn. Welche Verwendung konkret infrage kommt, hängt vom Bedarf und von der Eignung ab.
Wie viel Geld verdient man als Reservist bei der Bundeswehr?
Die Höhe hängt von Dienstgrad, Zahl der Diensttage, Einkommen und persönlicher Situation ab. Arbeitnehmer erhalten den Nettoverdienstausfall bis zu 301 Euro pro Tag, Selbstständige bis zu 430 Euro; alternativ gibt es die Mindestleistung. Im offiziellen Beispiel kommt ein Stabsunteroffizier für 14 Tage auf 1.476,09 Euro bei Mindestleistung beziehungsweise 1.828,30 Euro bei angenommener Verdienstausfallerstattung.
Welche Vorteile hat man als Reservist?
Neben Verdienstausfall oder Mindestleistung wird täglich eine Reservistendienstleistungsprämie gezahlt. Die Bundeswehr übernimmt die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, gewährt truppenärztliche Versorgung und stellt bei Übungen grundsätzlich eine Unterkunft bereit. Reisekosten werden nach den geltenden Regelungen erstattet.
Welchen Dienstgrad bekomme ich als Reservist?
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten führen ihren behaltenen Dienstgrad als Dienstgrad der Reserve weiter. Ungediente steigen je nach Laufbahn, Ausbildung, ziviler Qualifikation und Dienstposten als Mannschaften, Unteroffiziere oder Offiziere ein. Beförderungen sind an Eignung, Ausbildung, Dienstzeit und den jeweiligen Dienstposten gebunden.
Wie komme ich in den Heimatschutz und was verdient man dort?
Der Weg führt je nach Ausgangslage über eine Ausbildung für Ungediente, den Freiwilligen Wehrdienst oder eine Beorderung als ehemaliger Soldat. Im Heimatschutz geht es um Wach- und Sicherungsaufgaben, den Schutz kritischer Infrastruktur und Katastrophenhilfe im Inland. Einen eigenen Heimatschutz-Tagessatz gibt es nicht; die Vergütung richtet sich nach den allgemeinen USG-Regeln, dem Dienstgrad und der jeweiligen Dienstsituation.
Quellen
- Die Reserve – bundeswehr.de
- Bezügebeispiele für den Reservistendienst – bundeswehrkarriere.de
- Reservistin oder reservist – ihre >>zweite<< karriere – bewerbung.bundeswehr-karriere.de
- Reservestärkungsgesetz: Einsatzbereite Reserve – abwehrbereite Truppe – bmvg.de
- Kabinett beschließt Reservestärkungsgesetz – bundesregierung.de
- Verteidigungsminister Pistorius will Bundeswehr – tagesschau.de
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